NepSi-Umfrage zur Quarzfeinstaub-Situation
Vor fünf Jahren ist der Soziale Dialog „Quarzstaub“ in Kraft getreten. Mit diesem Übereinkommen haben sich die unterzeichnenden Industriezweige verpflichtet, das Thema „kristallines Siliziumdioxid am Arbeitsplatz“ stärker als bisher zu fokussieren und das Schutzniveau zu verbessern. Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit! Inhaltlich geht es um den europaeinheitlichen Schutz der Beschäftigten vor Gefahren durch Quarzfeinstaub (Siliziumdioxid, SiO2), aber ohne die Festlegung eines europäischen Arbeitsplatzgrenzwertes, was von der EU-Kommission noch im Jahr 2002 angedacht war.
Mit dem Sozialen Dialog setzt die Kommission auf Selbstverpflichtung anstelle von gesetzlicher Reglementierung. Mit anderen Worten: Die Industrie hat sich verpflichtet, die Ist-Situation der Staubschutzmaßnahmen alle zwei Jahre zu dokumentieren und industriespezifisch zu erfassen. Auf dieser Basis sind dann kontinuierlich Verbesserungen anzustreben.
Gute Ergebnisse 2008/2010
An der ersten europaweiten Umfrage haben sich 2008 von den rund 1.400 in Betrieb befindlichen Werken (MIRO und BKS) etwa 31 Prozent beteiligt, indem der online zur Verfügung stehende Fragebogen zur Quarzfeinstaubsituation im Unternehmen ausgefüllt wurde. Im Vergleich mit den „Nachbarverbänden“ der Gesteinskörnungshersteller in Europa zeigt sich, dass die Unternehmen in Deutschland sehr aktiv an der Umfrage teilgenommen haben. Europaweit haben von den 14.600 Werken nur etwa 14 Prozent geantwortet.
Im Januar 2010 startete europaweit die zweite Erfassung zum Sozialen Dialog „Quarzstaub“. Für die in MIRO und BKS organisierten Unternehmen der Gesteinsindustrie war gegenüber der ersten Umfrage in 2008 festzustellen, dass die Beteiligung nur leicht auf 36,5 Prozent gestiegen ist (2008: 31 Prozent). Wiederum konnte der überwiegende Teil unserer Unternehmen nicht motiviert werden. Dennoch steht Deutschland mit Blick auf die absoluten Zahlen in Europa an zweiter Stelle, nur England hat eine höhere Beteiligung erreicht. Bedauerlicherweise haben sich einige Länder gar nicht beteiligt.
| Teilnahme von Mitglieds- werken in Deutschland |
Jahr 2008 | Jahr 2010 |
| organisierte Werke | 1426 | 1419 |
| angemeldete Werke | 503 | 603 |
| berichtete Werke | 438 | 518 |
| erfasste Arbeitnehmer | 7107 | 7737 |
Dritte Erfassung
Zwischenzeitlich sollte in der gesamten Branche eine deutliche Bewusstseinsschärfung erfolgt sein. Denn neben der Arbeitsschutzproblematik an den eigenen Arbeitsplätzen ist das Vorhandensein des Minerals Quarz im Produkt zu berücksichtigen, wenn das Produkt nach den neuen Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Produkten (CLP-Verordnung) einzustufen und eventuell zu kennzeichnen ist. Aussagen von Unternehmen, die an den beiden Umfragen nicht teilgenommen haben, wie etwa:
- „Wir produzieren keinen Quarzfeinstaub, das ist doch ein ausschließliches Problem der Quarzsandhersteller.“
- „Wir sind deshalb nicht von der Umfrage betroffen, weil wir nass gewinnen und aufbereiten und nicht brechen.“
- „Bei uns staubt es nicht!“
- „Wir haben praktisch keine Arbeitsplätze mehr in den Anlagen, es finden nur noch Kontrollgänge und Wartungsarbeiten statt.“
machen deutlich, dass die Quarzfeinstaubproblematik vielfach in den Betrieben nicht bekannt ist, obwohl im BGIA- Report 8/2006 „Quarzexpositionen am Arbeitsplatz“ etwa 100.000 Messwerte aus 600 Arbeitsbereichen zusammengefasst sind, die eine deutliche Betroffenheit der Gesteinsindustrie (auch innerhalb der Nassaufbereitung!) aufzeigen.
Alle Unternehmen der Gesteinsindustrie sind deshalb aufgerufen, an der dritten Umfrage teilzunehmen. Sofern die Ergebnisse keine deutlichen Verbesserungen aufweisen, könnte die Europäische Kommission den Sozialen Dialog aufkündigen und den Gefahren durch Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz durch einen europäischen Arbeitsplatzgrenzwert begegnen.
Die im „Sozialen Dialog“ festgezurrten Anforderungen zur Gesundheitsprävention gehen nicht über die in Deutschland geltenden staatlichen bzw. bg-lichen Arbeitsschutzvorschriften hinaus, so dass die Umsetzung keine zusätzlichen Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit sich bringt.
Ein zusätzlicher Aufwand ergibt sich allerdings durch die Berichterstattung, sowie in geringem Umfang aus Schulungsverpflichtungen, die größtenteils aber mit der jährlichen Unterweisung abgedeckt werden können.
Prozedere verbessert
Die Erfassung erfolgt über ein eigens von der Kommission finanziertes Internetportal. Alle Vertragsverbände – so auch der Europäische Gesteinsverband UEPG und die auf nationaler Ebene tätigen Verbände – haben die Daten ihrer Mitgliedsunternehmen in das System eingepflegt. Wie in den Jahren zuvor werden alle Unternehmen der Gesteinsindustrie im Januar 2012 elektronische „Einladungsschreiben“ bekommen mit der Bitte, an der Umfrage teilzunehmen.
Konkret wird jedes Unternehmen zwei E-Mails erhalten (Absender: admin@nepsidata.eu) mit dem Text „NEPSI Hyperlink zur Berichterstattung + Namen des Unternehmens + einer zu vergebenden ID-Nummer. In der zweiten E-Mail wurde das „NEPSI Berichterstattungspasswort“ für das Unternehmen versandt. Die Unternehmen müssen sich dann mit ihrem sechsstelligen Passwort (Passcode) einloggen.
Unternehmen, die teilnehmen wollen, klicken auf den Hyperlink und loggen sich mit dem sechsstelligen Passcode ein. Sie können dann wählen, ob sie (bei mehreren im Betrieb befindlichen Gewinnungsstellen) die einzelnen Gewinnungsstellen zur elektronischen Abgabe auffordern wollen oder ob sie für alle Standorte zusammen einen Bericht abgeben wollen. Unternehmen mit nur einem Standort können direkt mit der Berichterstattung beginnen.
Folgende Fragen sind zu beantworten:
- Anzahl der Arbeitnehmer,
- Anzahl der möglicherweise Quarzfeinstaub ausgesetzten Arbeitnehmer,
- Anzahl der Arbeitnehmer, für die eine Gefährdungsanalyse vorgenommen wurde,
- Anzahl der Arbeitnehmer, für die eine Staubüberwachung existiert,
- Anzahl der Arbeitnehmer, die nach dem Grundsatz G 1.1 „Quarzhaltiger Staub“ arbeitsmedizinisch untersucht werden,
- Anzahl der Arbeitnehmer, für die ein Protokoll zur allgemeinen Gesundheitskontrolle erstellt wurde (die arbeitsmedizinisch betreut werden),
- Anzahl der Arbeitnehmer, die nach dem Grundsatz G 1.1 untersucht werden,
- Anzahl der Arbeitnehmer, die unterwiesen worden sind,
- Anzahl der Arbeitnehmer, die speziell unterwiesen wurden,
- Einsatz von technischen Maßnahmen zur Reduzierung von Staub,
- Organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung von Staub,
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.
Auf der Homepage des BV MIRO unter www.bv-miro.org finden die Unternehmen das Rundschreiben MIRO-info Nr. 27 „Chefsache Quarzfeinstaub – Die 3. Berichterstattung“, dem ausführliche Hinweise zu entnehmen sind.
Es besteht die Möglichkeit, nach dem Einloggen verschiedene PDF-Hilfestellungen einzusehen und herunterzuladen. Auf der NepSi-Internetseite finden sich weitere Hinweise (www.nepsi.eu). MIRO berät zusätzlich auch persönlich: Walter Nelles (T 0221 93467462) und Markus Schumacher (T 0203 9923955) unterstützen die Unternehmen beim Ausfüllen des online-Fragebogens.
