Lohnnachweis 2001Montag, 11. Februar 2002Ein wichtiger Termin: Bis zu diesem Tage muss der Lohnnachweis 2001 bei der Berufsgenossenschaft eingegangen sein. Deshalb am besten noch einen Termin notieren: 10. Januar 2002. Bis dahin sollte der Vordruck bei Ihnen eingegangen sein, der Mitte Dezember 2001 von uns versandt wird. Wenn nicht: Sofort anfordern! (Und bitte nicht auf die Berufsgenossenschaft schimpfen – ein Formular kann auch verloren gehen.) Keinesfalls aber untätig bleiben, denn die Pflicht zur Einreichung des Lohnnachweises besteht auch ohne Formular. Die Berufsgenossenschaft freut sich, wenn Sie Ihren Lohnnachweis fristgerecht einreichen, dieser klar und deutlich ausgefüllt ist und keine Veranlassung zu Rückfragen gibt. Außerdem ist es dem Außendienst der Berufsgenossenschaft nur recht, wenn er bei einer Lohnbuchprüfung feststellen kann, dass der Lohnnachweis in Ordnung ist. Er ist übrigens davon überzeugt, das die meisten fehlerhaften Lohnnachweise richtig gewesen wären, wenn vor der Absendung des Nachweises an die Berufsgenossenschaft noch einmal geprüft worden wäre.
Sie ersparen uns viel Arbeit und Zeit, wenn Sie die richtige Währungsangabe eintragen!
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