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Leitartikel unseres Fachmagazins dienen meist dazu, auf bestimmte Beiträge im jeweiligen Heft hinzuweisen
oder aber besonders aktuelle Themen anzusprechen. Ich möchte diesmal eine Ausnahme machen und Rückschau
halten. Anlass dafür ist der nur wenige Wochen zurückliegende zehnte Jahrestag der deutsch-deutschen
Wiedervereinigung. Die politische und wirtschaftliche Entwicklung in beiden deutschen Staaten seit Öffnung
der Grenze am 9. November 1989 hatte damals grundlegende Fragen aufgeworfen, welche auch in der gesetzlichen Unfallversicherung
einer raschen Klärung bedurften. Es galt vor allem, die bisherige Einheitsversicherung der DDR durch ein neues
System der Sozialversicherung abzulösen. Wegen der Fülle sich überstürzender und manchmal auch
widersprüchlicher Meinungsäußerungen in den beiden deutschen Staaten waren aber Mitte des Jahres
1990 noch keine sicheren Aussagen über die künftige Gestaltung dieser Sozialversicherung möglich.
Nachdem zunächst ein Stufenplan entwickelt wurde, der als ersten Schritt eine Annäherung ohne Herstellung
neuer Strukturen vorsah und erst in ferner Zukunft die völlige Neuordnung im Sinne eines gegliederten Systems,
erfolgte eine unglaublich rasante Entwicklung: Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages Ende August 1990 mussten
die Berufsgenossenschaften gewissermaßen über Nacht sicherstellen, dass vom gesetzlich vorgegebenen
Stichtag an, dem 1. Januar 1991, das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung auch in den
neuen Bundesländern erbracht werden konnte. Auch die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft sah sich damals vor
die Aufgabe gestellt, im Hinblick auf die umwälzenden Veränderungen der wirtschaftlichen Strukturen der
ehemaligen DDR längerfristig geeignete Standorte für Geschäftsstellen zu suchen, passende Räumlichkeiten
und vor allem qualifiziertes oder zu qualifizierendes Personal zu finden. Unter welchen Schwierigkeiten diese personellen
und organisatorischen Maßnahmen dann in kürzester Zeit durchgeführt werden mussten, will ich an
dieser Stelle nicht beschreiben. Wichtig ist nur, dass die Unfallversicherungsträger – und so auch die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
– die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung im Beitrittsgebiet reibungslos übernommen haben: Unsere
Hauptverwaltung sowie zwei unverzüglich eingerichtete Sektionen in Berlin-Marzahn und Dresden standen mit
qualifizierten Mitarbeitern am 1. Januar 1991 bereit, um 70.000 neue Versicherte in 1.200 Unternehmen betreuen
zu können.
Nachdem die gesetzliche Unfallversicherung in den neuen Bundesländern jetzt seit Jahren eine Selbstverständlichkeit
ist, macht sich heute kaum noch jemand bewusst, dass die Berufsgenossenschaften damals eine der größten
Bewährungsproben in ihrer über einhundertjährigen Geschichte bestanden haben. Darüber hinaus
glaube ich mit berechtigtem Stolz sagen zu können, dass auch die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft dabei den
Nachweis erbracht hat, kurzfristig große Aufgaben rasch und effizient bewältigen zu können.
Ihr
Willi Lange
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