Gütegemeinschaft Kranservice: Qualifizierte Kranprüfung ist notwendig
Dass eine fachgerechte Kraninstallation unverzichtbar ist, leuchtet ein. Aber auch nach der Erstinbetriebnahme gibt es manche Veränderungen. Diese können einen Kran selbst oder seine Umgebung betreffen. Ein geschultes Auge und volle Konzentration des prüfenden Sachverständigen/ Sachkundigen bzw. der befähigten Person ist erforderlich, denn nicht immer liegen die Dinge offen auf der Hand, wie es die nachfolgenden Prüfbefunde aus der Praxis zeigen. Es handelt sich dabei um in der Praxis vorgefundene gefährliche Einsatzfälle:
- Ein Betreiber hat sich für einen Säulenschwenkkran, 125 kg Tragfähigkeit, 5 m Ausladung, eine Unter- und Befestigungskonstruktion, selbst gebastelt. Es besteht Umsturzgefahr.
- Ein anderer Betreiber hat die zur Bedienung des Kranes und des Hebezeuges benutzte Kommandotafel beidseitig seitlich aufgebohrt und ein Drahtseil durchgesteckt, um eine höhere Kraft-übertragung zu ermöglichen. Nicht nur, dass die Isolation der Kommandotafel nicht mehr vorhanden ist, es besteht große Gefahr, dass das unisolierte Seil im Inneren der Kommandotafel mit den spannungsführenden Klemmen (230 V) in Kontakt kommt. Folge: Gefahr eines tödlichen Stromschlags für den Bediener!
- Bei einem Kettenzug eines weiteren Betreibers wurde festgestellt, dass die Originalansteuerung entfernt und durch eine Garagentor-Steuerung ersetzt wurde. Dabei wurde eine eigene Schützensteuerung so installiert, dass die Bremse, bedingt durch einen Generatoreffekt, erheblich verzögert einfällt.
Grundsätzlich genügen Garagentor-Steuerungen nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen und dürfen für Krane und Hebezeuge nicht verwandt werden. Außerdem fehlt der erforderliche Not-Halt. Durch den verzögerten Bremseinfall sind gefährliche Situationen praktisch vorprogrammiert. - Ein für den privaten Gebrauch vorgesehener Baumarkt-Seilzug wurde im industriellen Einsatz vorgefunden. Dazu wurde ein Fahrwerk gebastelt, mit dessen Hilfe der Seilzug entlang einer Fahrschiene verfahren werden konnte.
Nicht nur, dass der Baumarkt-Seilzug für den gewerbsmäßigen Einsatz ungeeignet ist, sondern es besteht Absturzgefahr durch das selbst gebastelte Fahrwerk, da dieses kein sicheres Fahrverhalten zeigte sowie keine Kletter- und keine Absturzsicherung vorhanden war. - In einem anderen Fall hatte ein Betreiber 2 Säulenschwenkkrane mit Gewindestangen M20 im Betonboden verankert, obwohl Fundamente mit Ankerschrauben M27 vorgeschrieben waren! Dies bedeutet eine Schwächung der verschraubten Verankerungen um mehr als 40%.
- Bei einem dübelverankerten Säulenschwenkkran wurde bei der Prüfung festgestellt, dass kein Drehmoment auf die Befestigungsmuttern aufbringbar war. Die nähere Untersuchung ergab, dass eine Verbundankerbefestigung vorgetäuscht werden sollte und die Verankerung tatsächlich nur mit 10er Kunststoff-Spreizdübeln und Holzschrauben vorgenommen worden war. Damit das nicht sofort erkannt werden konnte, hatte man zur Täuschung auf diese Kleinschrauben Muttern M16 aufgeheftet.
Diese wenigen Beispiele belegen, dass unsachgemäße Installation und falsche Betriebsweise zu lebensgefährlichen Situationen führen können. Die Notwendigkeit, Prüfungen nur von qualifizierten Fachkräften durchführen zu lassen, wird dabei überdeutlich, Amateure und Gefälligkeitsprüfer haben in diesem Bereich nichts verloren.
Die Betreiber von Krananlagen sollten deshalb schon aus eigenem Interesse darauf achten, dass sie nur solche Service-Firmen beauftragen, die nachweislich mit geschultem und fachgerecht ausgestattetem Personal die Prüfungen von Kranen und Hebezeugen vornehmen. Dabei kann man davon ausgehen, dass die gütesiegelführenden Unternehmen der Mitglieder der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. (GKS) diesen Anforderungen entsprechen. Diese Unternehmen werden regelmäßig durch externe Prüfer überwacht und haben sich verpflichtet, die strengen RAL anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen sowie gute Leistungen gemäß den Gütebestimmungen zu erbringen.