Inkraftsetzung von UnfallverhütungsvorschriftenDie Vertreterversammlung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft hat die Inkraftsetzung des 3. Nachtrages zur Unfallverhütungsvorschrift „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“ (BGV D1 / VBG 15) zum 1. Oktober 2001 beschlossen.Exemplare bitten wir beim Geschäftsbereich Prävention der Hauptverwaltung per Telefax (05 11/72 57-7 90) anzufordern. Genehmigung Der 3. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“ (VBG 15) wird genehmigt. Bonn, den 23. Juli 2001 AZ.: III b6 - 35151-2-(127)-34124-2 Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Im Auftrag (Siegel) Becker ![]() Inhaltsverzeichnis Ausgabe 5/01 | Zurück zu unserer Homepage |