
Gemeinsame Informationskampagne des DVR und der gewerblichen Berufsgenossenschaften
|
|
Autofahrer, die während der Fahrt mit dem Telefon in der Hand telefonieren, verstoßen nicht nur gegen
die Straßenverkehrsordnung und riskieren ein Verwarnungsgeld, sondern gefährden leichtfertig auch sich
und andere Verkehrsteilnehmer.
Seit dem 1. Februar darf der Fahrer eines Fahrzeugs ein Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt nur benutzen,
wenn er dazu das Telefon oder den Hörer nicht aufnehmen oder halten muss. Hintergrund ist, dass der Fahrer
beide Hände zum Fahren frei haben soll. Untersuchungen haben gezeigt, dass Fahrer mit dem Telefon in der Hand
deutlich mehr Fahrunsicherheiten und auch mehr Fahrfehler zeigten.
In komplexen Verkehrssituationen ist der Fahrer dann schnell überfordert und ein Unfall die Folge. Deshalb
empfehlen der DVR und die StBG, zum Telefonieren den nächsten Parkplatz anzusteuern. Neben dem eigentlichen
Telefongespräch sind von der Neuregelung sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen und Abheben,
das Versenden von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet betroffen. Bei Verstößen zahlen
Auto- und Motorradfahrer 60,– DM, Radfahrer die Hälfte.
Das Faltblatt der gemeinsamen Aktion der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des DVR zum Telefonieren am Steuer
informiert über die Sicherheitsrisiken und die rechtliche Lage. Außerdem enthält es Tipps, was
man tun kann, damit man mobil erreichbar bleibt.
Das Faltblatt und ein Plakat im Format DIN-A2 mit dem Aktionsmotiv können Sie bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
oder beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) bestellen.
|