Zwei tödliche Arbeitsunfälle in der Naturwerksteinindustrie
2010 ist kein gutes Jahr für die Naturwerksteinindustrie. Innerhalb weniger Tage haben sich zwei tödliche Arbeitsunfälle in Mitgliedsunternehmen dieser Branche ereignet.
In vielen Natursteinunternehmen erfolgt die Lagerung der Unmaßtafeln mit Hilfe sogenannter A-Bock-Gestelle. Auf diese Weise können Steinplatten kostengünstig, platzsparend und materialschonend gelagert werden. Zum Transport wird häufig eine am Gabelstapler oder am Kranhaken angebrachte Plattenzange als einfaches, robustes und kostengünstiges Lastaufnahmemittel eingesetzt.
Beide tödlichen Arbeitsunfälle haben sich beim Ein- oder Auslagern von Steinplatten in einem A-Bock-Lagersystem ereignet. Im ersten Fall hatten zwei Mitarbeiter den Auftrag, einen mit Unmaßtafeln beladenen Lastwagen zu entladen und die Natursteinplatten in ein A-Bock-Freilager einzulagern. Für den Transport nutzten sie einen Gabelstapler mit Auslegearm und Plattenhebezange. Während der eine Beschäftigte den Gabelstapler fuhr, führte der zweite Mitarbeiter die Natursteinplatte, um sie im A-Bock-Lager entsprechend zu positionieren. Bei der Einlagerung kippten plötzlich mehrere Unmaßtafeln um und begruben den die Platte führenden Mitarbeiter unter sich. Er wurde dabei tödlich verletzt.
Lagersystem bricht zusammen
Da zum jetzigen Zeitpunkt die Unfalluntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich die Unfallursache nicht eindeutig angeben. Vieles spricht jedoch dafür, dass während des Einstellens der Steinplatte das aus drei A-Bock-Teilen bestehende Lagersystem zusammengebrochen ist. Die Unfalluntersuchung ergab, dass die A-Gestelle aus Metall unabhängig voneinander in geteilter Bauform auf einer Holzunterkonstruktion mit Schrauben befestigt waren (Abbildung 1). Das Holz war brüchig und morsch und in seiner Stabilität daher so stark beeinträchtigt. Möglicherweise ist die gesamte Konstruktion durch Berührung des Gabelstaplers (Abbildung 2) oder durch Erschütterungen während des Einstellens zusammengebrochen. Dadurch wurde der zu dieser Zeit im Lager stehende Beschäftigte tödlich verletzt.
Im zweiten Fall sollte eine Steinplatte aus einem ebenfalls mit A-Böcken ausgerüsteten Plattenlager entnommen werden. Dazu wurde wie im ersten Fall ein Gabelstapler mit angebauter Plattenzange eingesetzt. Der tödliche Unfall ereignete sich, als ein Beschäftigter des Mitgliedsunternehmens das Lager betrat, um die Plattenzange anzusetzen und die abzutransportierende Unmaßtafel in eine senkrechte Position zu bringen. Aus bisher nicht geklärter Ursache kippte dabei die Platte, zerbrach etwa mittig in mehrere Teile und drückte den Beschäftigen gegen eine im benachbarten A-Bock stehende Platte (Abbildung 3). Dadurch erlitt der Mitarbeiter tödliche Kopfverletzungen. Da auch in diesem Fall die Untersuchungen nicht endgültig abgeschlossen sind, können bezüglich der Unfallursache ebenfalls nur Vermutungen angestellt werden. Denkbar ist, dass die Platte zu weit gekippt wurde, Übergewicht bekam und vom Mitarbeiter nicht mehr gehalten werden konnte. Möglich ist genauso, dass die Platte während des Haltens aufgrund einer Materialstörung (Stich) in zwei Teile zerbrach und dem Mitarbeiter so die Kontrolle über das Rohmaterial entglitt. Schließlich kann der Kippvorgang auch durch falsche Bewegungen des Gabelstaplers (Abbildung 4) ausgelöst worden sein.
Sicherheitshinweise
Aus diesen beiden tragischen Unfällen ergeben sich für die Bewirtschaftung von Natursteinplattenlagern folgende Forderungen:
- Lagergestelle müssen so beschaffen sein, dass die Last sicher aufgenommen werden kann und diese Gestelle nicht umkippen können.
- Lieferanten und Hersteller müssen die Stabilität und Tragkraft der Lager-Böcke und Lagergestelle schriftlich bestätigen.
- Im Freien eingesetzte Lagersysteme sind regelmäßig auf Schäden durch Witterungseinflüsse (Rost, Fäulnis, usw.) zu überprüfen.
- Bei der Bewirtschaftung des Lagers ist so zu arbeiten, dass die Steinplatten und -blöcke nicht umkippen können.
- Beim Auswählen und Transport darf sich keine Person im möglichen Kippbereich von Platten aufhalten. Geeignete Hilfsmittel, wie Haltestützen oder Steckrungen, sind
- als Kippsicherung einzusetzen.
- Vor dem Anbringen des Lastaufnahmemittels ist das Material auf Risse, rutschige Oberflächenbeschichtungen und gefrorene Flächen hin zu untersuchen.
- Die Lastaufnahmemittel sind regelmäßig zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren. - Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Natursteinplattenlagern eingesetzte Mitarbeiter sind regelmäßig zu unterweisen.
- Für die Lagerung und den Transport von Natursteinplatten sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie in unserem Praxishandbuch Baustoffe - Steine - Erden im Abschnitt C 2.3 „Platten-/Blocktransport“ und in der BGI 715 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung“, Kapitel 5.2 ff. Zur Sensibilisierung der von der Thematik betroffenen Mitgliedsunternehmen werden zur Zeit Informationsmedien erarbeitet. Diese umfassen grundlegende Hinweise für die Führungskräfte und Unterweisungsmaterial für die Mitarbeiter. Die Medien können anschließend als Aushang im Betrieb benutzt werden.
Das Material wird in den kommenden Wochen unseren Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen oder spezielle Beratungen sprechen Sie bitte die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsperson an.
Wolfgang Pichl, BG RCI