Fit für die Zukunft – dem Fachkräftemangel begegnen
Wer hat nicht auch davon gelesen oder im eigenen Unternehmen die Erfahrung gemacht: Fachkräfte sind rar gesät. Sie können etwas dagegen tun! Denn zur Stärkung Ihrer Position im Markt kommt es darauf an, mit besser ausgebildetem Personal neue Herausforderungen anzugehen.
Wenn die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entspricht, sollten Sie das WeGebAU-Programm der Arbeitsagenturen nutzen. Entwicklungsfähige Mitarbeiter können so ihre Kompetenzen auf den neuesten Stand bringen. Positiver Nebeneffekt: gute Ausbildung senkt Unfallzahlen.
Beispiele für mögliche Qualifizierungen:
- Nachholen eines Berufsabschlusses
- Erwerb von beruflichen Teilqualifikationen:
- ECDL-Führerschein,
- CNC, CAD, Schweißtechnik,
- Qualitätsmanagement,
- Wirtschaftsenglisch
- Umschulung: Verkürzung der regulären Ausbildungsdauer um ein Drittel
Welche Zielgruppen gibt es?
- ungelernte, berufsentfremdete in ungekündigter und unbefristeter Beschäftigung stehende Personen, mit Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Maßnahme
- ältere ab 45 Jahre in ungekündigter und unbefristeter Beschäftigung befindliche Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als 250 MA, mit Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Maßnahme
Welche Ziele werden verfolgt?
- Erwerb eines Berufsabschlusses
- Erwerb von verwertbaren beruflichen Qualifikationen
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- Anerkennung bei fehlendem Berufsabschluss, wenn
- Berufsabschluss vorhanden, jedoch seit mehr als vier Jahren an/ungelernte Tätigkeit ausgeübt wird und eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden kann
- kein Berufsabschluss vorhanden
- Weiterbildungsträger und Maßnahme müssen für die Förderung nach AZWV zugelassen sein
- ältere Arbeitnehmer ab dem vollendeten 45. Lebensjahr
- Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Maßnahme muss außerhalb des Betriebes durchgeführt werden
Welche Leistungen können erbracht werden?
Übernahme der Weiterbildungskosten mit einem Bildungsgutschein; beim Erwerb eines fehlenden Berufsabschlusses zusätzlich ein Arbeitsentgeltzuschuss.
Grundsätzlich gilt, dass keine betriebsspezifische oder auf einen Hersteller bezogene Qualifizierung stattfindet und eine angemessene Beteiligung des Betriebes an den Qualifizierungskosten erfolgen muss. Die Dauer des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses spielt keine Rolle, das heißt: neue Mitarbeiter können ab dem ersten Tag der Einstellung gefördert werden.
Einige Mitgliedsbetriebe der StBG haben das Programm bereits erfolgreich genutzt, so z.B. Mitarbeiter, die in Gewinnungsbetrieben Großgeräte bedienen und über das WeGebAU-Programm einen Lkw-Führerschein erworben haben. Oder vier Mitarbeiter eines Betriebes werden qualifiziert, da das Abbauvorkommen seinem Ende in ca. drei Jahren entgegensieht.
Weitere Beispiele:
- Helfer wird als Maschineneinsteller qualifiziert, um drohende Kündigung abzuwenden,
- langfristige Beschäftigungssicherung durch Erwerb des Gabelstaplerführerscheins für Helfer und Beschäftigt über 45,
- Übernahme neuer Aufgaben durch Qualifizierung im EDV-Bereich, da ansonsten keine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsagentur, die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, einschlägige Bildungsträger oder suchen Sie im internet. www.Arbeitsagentur.de und gehen Sie auf die Datenbank Kursnet.
Horst König, StBG