Betriebliches Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX
Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und welchen Nutzen hat es für das Unternehmen ?
Das Erwerbstätigenpotential geht aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren zurück. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Beschäftigten. Bis zum Jahr 2050 wird die deutsche Bevölkerung von heute über 82 Millionen Menschen auf rund 75 Millionen Menschen sinken, der Anteil der älteren Menschen wird gleichzeitig deutlich wachsen. Der Anteil der 20 bis 55 Jährigen wird dabei von heute 50,5 Prozent auf 40,7 Prozent zurückgehen. Schon 2015 wird jeder dritte Beschäftigte älter als 50 Jahre sein.
Mit steigendem Lebensalter nehmen auch die gesundheitlichen Probleme im Sinne von chronischen Erkrankungen und Behinderungen zu. Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf schon vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Laut Statistik werden im Jahr rund 300.000 Arbeitnehmer durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig, mehr als 10 Prozent sind dabei jünger als 40.
Ein Unternehmen, das wettbewerbsfähig bleiben und sich am Markt behaupten will, muss damit auch in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investieren.
Lösungsansatz BEM
Viele Betroffene könnten vor dem gesundheitsbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bewahrt oder wieder eingegliedert werden, wenn der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreift.
Die Sicherung der betrieblichen Eingliederung ist in Deutschland seit dem 1. Mai 2004 gesetzlich geregelt. Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 84 Abs. 2 SGB IX Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.)
Es dient dazu, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Hierzu gehören alle Maßnahmen, um Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsbedingt ist oder nicht.
Umsetzung des BEM
Für die Einleitung des BEM ist die Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Mitarbeiterin/des Mitarbeiters erforderlich. Der Betriebsrat - bei schwerbehinderten Menschen auch die Schwerbehindertenvertretung - ist vom Arbeitgeber zu beteiligen. Gegebenenfalls wird der/die Betriebsarzt/ärztin hinzugezogen.
Grundkenntnisse über die verschiedenen Rehabilitationsmöglichkeiten, den Ablauf und den Zugang zu diesen Leistungen sowie das Arbeits- und Schwerbehindertenrecht sind hilfreich.
Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter bieten hierbei ihre Unterstützung an.
Ziele des BEM
- Sicherung des Arbeitsplatzes
- Frühzeitige Rückkehr von Mitarbeitern nach Krankheit oder Unfall
- Schaffung bzw. Erhaltung sicherer, barrierefreier und gesunder Arbeitsplätze und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
- Stärkung der Verantwortung der Unternehmen, den Arbeitsplatz für behinderte Menschen zu erhalten
- Reduzierung der Personalkosten im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Behinderung
- Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
- Entlastung der Sozialsysteme
Planung der Wiedereingliederung
Die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr in Arbeit sinkt mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Je schneller die berufliche Wiedereingliederung geplant, organisiert und begonnen wird, desto höher ist die Chance einer erfolgreichen und zügigen Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Der Wiedereingliederungsplan enthält folgende Angaben:
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Handikaps, Einschränkungen und zu erwartendes Leistungsvermögen des Mitarbeiters
- Zur Verfügung zu stellende unterstützende Leistungen während der Rehabilitation unter Einbindung der zuständigen Rehabilitationsträger
- Zeitlicher Ablauf der innerbetrieblichen Wiedereingliederung
- Angaben zu Veränderungen, die hinsichtlich der Arbeit, der Arbeitsaufgaben oder der Arbeitsumgebung vorgenommen werden müssen
- Unterstützende Technologie oder besondere Ausrüstung, die zu beschaffen ist
- Berücksichtigung künftiger Entwicklungen bezüglich Arbeitsaktivitäten und Arbeitszeiten
- Auffrischungs-/Bildungsmaßnahmen
- Umsetzungs- und Fortschrittskontrolle
- Evaluation
- Förderung des BEM
Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein BEM einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern (§ 84 Abs. 3 SGB IX).
Speziell in der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Gewährung von Prämien, auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen der betrieblichen Prävention in Integrationsvereinbarungen, seit der gesetzlichen Regelung zum BEM möglich (§ 162 Abs. 2 SGB VII).
Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (StBG) hat darauf reagiert. Die Einführung und Umsetzung eines BEM kann gemäß der Prämiengruppe X prämiert werden (s. Prämiensystem der StBG). Eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Prämie zu erlangen, ist die Teilnahme an einer von der StBG angebotenen Schulung zum BEM.
BEM-Schulung
Die Schulung informiert über Rechtsgrundlagen, Strukturen, Abläufe und Verhaltensregeln zum BEM, Arbeitshilfen und Ansprechpartner. Sie richtet sich an Personen, die im Betrieb mit der Durchführung des BEM beauftragt sind bzw. beauftragt werden sollen. Dies können sein: Unternehmer/innen, BEM-Beauftragte, Führungskräfte, Mitarbeiter/innen des Personalwesens, Arbeitnehmervertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung, Betriebsär-te/ärztinnen.
Schulungstermine
- 6. September 2007 Feuchtwangen
- 25. September 2007 Halle-Peißen
- 27. September 2007 Bielefeld
Weitere Termine sind in Vorbereitung
Wolfgang Böhnert,
Leitender Berufshelfer der StBG,
Certified Disability Manager Professional (CDMP)
Kontakte:
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Theodor-Heuss-Straße 160
30853 Langenhagen
Petra Witkowski
Tel.: (05 11) 72 57-754
E-Mail: gbp-seminare@stbg.de
Internettipps:
- www.stbg.de
- www.berufsgenossenschaften.de
- www.hvbg.de
- www.disabilitv-manager.de
- www.integrationsamter.de
- www.igpr.de
- www.reha-servicestellen.de
- www.rehadat.de