Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH
Dr. Roger Stamm, Fachbereichsleiter „Risikomanagement“ im BGIA über die neue europäische Chemikalienverordnung REACH und was sie den Betrieben bringt.
S+E: Herr Dr. Stamm, was bedeutet eigentlich REACH?
Stamm: REACH steht für eine geplante EU-Verordnung, die den Chemikalienmarkt in Europa neu regeln soll. Die Idee dahinter: Da Chemikalien gesundheits- und umweltgefährlich sein können, dürfen sie nicht ohne weiteres vermarktet werden. Vielmehr müssen sie vorher bei einer Behörde angemeldet, auf ihre Gefährlichkeit hin bewertet und dann zugelassen oder nicht zugelassen werden. Daher auch der Name „registration, evaluation and authorisation of chemicals“ kurz REACH.
S+E: Was wird mit REACH anders?
Stamm: Bisher gab es ein Anmelde- und Zulassungsverfahren nur für so genannte „Neue Stoffe“, die nach September 1981 auf den Markt gekommen sind. Die Mehrzahl der Chemikalien, mit denen wir umgehen, sind aber „Altstoffe“, also Stoffe, die schon vor 1981 auf dem Markt waren und es auch bleiben sollten. REACH unterscheidet nicht mehr zwischen diesen alten und neuen Stoffen. Künftig muss der Hersteller, wenn er mehr als eine Tonne seines Produktes auf den Markt bringen will, für jeden seiner Stoffe darstellen, ob und welche Gefahren für Mensch und Umwelt davon ausgehen und wie sie sicher zu handhaben sind. Eine neue Europäische Agentur für chemische Stoffe in Helsinki übernimmt die Kontrolle. REACH wird etwa 30.000 Stoffe erfassen, allesamt im Handel erhältlich; für bis zu 1.500 besonders gefährliche, zum Beispiel Krebs erzeugende Stoffe, kann man Zulassungsbeschränkungen oder gar Verbote aussprechen.
S+E: Kann der Arbeitgeber auf diese Zulassungsbeschränkungen vertrauen?
Stamm: Grundsätzlich ja. Aber auch künftig gilt: Der Arbeitgeber ist als Verwender von Chemikalien allein verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Betrieb. Er ist sogar gezwungen, spezielle Verwendungsarten von Chemikalien selbst anzumelden, wenn er sie zu anderen Zwecken oder in anderen Verfahren einsetzen will, als bei der Zulassung vorgesehen.
S+E: Was bedeutet das für den Arbeitsschutz?
Stamm: Der Anwender kann künftig aus zwei Informationsquellen schöpfen. Zum einen müssen die Hersteller detaillierte Informationen zum sicheren Umgang mit ihren Stoffen liefern. Zum anderen gibt es weiterhin das umfassende Angebot an Daten und Empfehlungen der Berufsgenossenschaften. Ein Beispiel dafür ist unsere kostenlose Gefahrstoffdatenbank GESTIS im Internet. Sie enthält leicht verständliche Informationen zu über 8.000 Stoffen und verzeichnet inzwischen 60.000 Zugriffe im Monat.
S+E: Und wie geht’s nun weiter mit REACH?
Stamm: Rat und Parlament der Europäischen Union haben sich inzwischen auf einen Entwurf verständigt. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass das Rechtsetzungsverfahren im Herbst abgeschlossen ist und REACH im Laufe des Jahres 2007 in Kraft treten kann.
S+E: Vielen Dank für das Gespräch!
Weiterführende Informationen: Kurzvorstellung von GESTIS, ISI, ICSC mit Links
GESTIS-Stoffdatenbank
- aktuelle Informationen zu etwa 8000 Stoffen:
- physikalisch-chemische Stoffeigenschaften
- Arbeitsmedizin, z.B. Aufnahmewege, Wirkungsweise, Erste Hilfe
- sicherer Umgang, z.B. Verwendung, Handhabung, Lagerung, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Freisetzung, Brandbekämpfung
- Vorschriften, z.B. Einstufung und Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Verwendungsbeschränkungen, Transportvorschriften, Störfallverordnung
- Zielgruppe: jedermann
- im Internet kostenlos unter www.hvbg.de/bgia/stoffdatenbank
ICSC-Datenbank
- (International Chemical Safety Cards)
- grundlegende, einfach verständliche Informationen zu mehr als 1500 Stoffen:
-
- sicherer Umgang, Schutzmaßnahmen, Maßnahmen im Gefahrenfall
- physikalisch-chemische Stoffeigenschaften
- Wirkungen auf den Menschen
- spezielle gesetzliche Regelungen
- Zielgruppe: Beschäftigte und Arbeitgeber, Aus- und Weiterbildende
- im Internet kostenlos unter www.hvbg.de/bgia/stoffdatenbank
ISI-Datenbank (Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter)
- knapp 800.000 Sicherheitsdatenblätter von ca. 294 Firmen
- eingeschränkter Zugriff für Öffentlichkeit (Gast-Bereich)
- zugangsberechtigt:
- gesetzliche Unfallversicherungsträger
- staatliche Dienststellen
- mit Überwachungsaufgaben
- (z.B. Gewerbeaufsicht)
- Notrufinstitutionen
- Firmen, wenn vom Datenblatt-Ersteller genehmigt
- weiterführende Informationen im Internet unter http://www.hvbg.de/bgia/isi