„SiGe-Plan“ - das Grundgesetz der Großbaustelle LengerichIm westfälischen Lengerich errichtet die Dyckerhoff Zement GmbH eine komplett neue Produktionslinie zur Zementklinkerherstellung. Mit einem Investitionsvolumen von 240 Millionen DM wird die neue „Drehofenlinie 8“ eine Kapazität von 3700 Tonnen Klinker pro Tag erreichen. Die Großbaustelle erfordert ein umfassendes Baustellenmanagement unter dem Blickwinkel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dieser „SiGe-Plan“ ist notwendig zur Umsetzung der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – Baustell-V) vom 10. Juni 1998.![]() Ansicht der Baustelle Drehofenlinie 8 im Werk Lengerich Die wesentlichen Ziele der umfangreichen Baumaßnahme in Lengerich sind:
Die in kompakter Bauweise an das bestehende Zementwerk angegliederte Anlage der Drehofenlinie 8 wird aus folgenden Haupt-Bauwerken bestehen:
Schnittstellen zum bestehenden Zementwerk sind eingangsseitig die Brechanlage des Steinbruchs und ausgangsseitig
die Zementmahlanlagen und Packerei.
SiGe-Koordinatoren gesetzlich vorgeschrieben Die SiGe-Regelungen der Baustell-V tragen der Tatsache Rechnung, dass auf größeren Baustellen mit gleichzeitigem Einsatz mehrerer Bauunternehmen die Organisation des Arbeitsschutzes oft problematisch ist. Einzelfirmen fühlen sich in erster Linie für ihre eigenen Mitarbeiter verantwortlich, eine gegenseitige Gefährdung wird oft nicht erkannt oder beachtet. Die Baustellenverordnung fordert daher den Einsatz geeigneter Koordinatoren, die sich schon in der Vorbereitung der Baumaßnahme um eine sichere Baustellenorganisation bemühen. Eine Neuerung besteht darin, dass die Baustell-V diese Pflicht zur Bestellung eines Koordinators ausdrücklich dem Bauherrn überträgt. Die Verordnung enthält keine konkreten Forderungen zur Qualifikation des Koordinators, sondern beschränkt sich auf den Begriff „geeignet“. Verschiedene Interpretationen verlangen vom Koordinator neben arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen insbesondere eine baufachliche Berufsausbildung und -erfahrung. Für die speziellen Eigenarten der Baustelle Lengerich wurde seitens des Bauherrn ein anderer Weg gewählt: Als Koordinator wurde Dipl.-Ing. Rolf Nowak bestellt, der als Leiter der Instandhaltung des bestehenden und des zukünftigen Werks und gleichzeitig als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt ist. Zur Unterstützung im Tagesgeschäft auf der Baustelle wurde Dipl.-Ing. Michaela Gendries eingestellt, die als Diplom-Sicherheitsingenieurin Fachkenntnis in allen Bereichen des Arbeitsschutzes besitzt. Auf dieser Baustelle, wo außer den baufachlichen Grundbau- und Betonierarbeiten mehrheitlich Montagearbeiten der großtechnischen Industrieanlage durchgeführt werden, hat sich diese Kombination auch im Hinblick auf den späteren Betrieb der Anlage bestens bewährt. Die gleichzeitige Beschäftigung von bis zu 370 Personen verschiedener Gewerke, in deren unmittelbarer Nachbarschaft das bestehende Zementwerk den Produktionsbetrieb weiterführen muss, ergab besondere Aufgabenschwerpunkte. Beispiele aus dem gemeinsam erarbeiteten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzbericht“ verdeutlichen, dass die Grundforderungen der Baustell-V vorbildlich und in praktikabler Weise umgesetzt wurden. ![]() Montage des Drehofens
Sicherheits- und Gesundheitsschutzbericht Die Abwicklung von Anlagenbauprojekten ist eine außerordentlich komplexe und komplizierte Aufgabe. Sie ist unter anderem durch zahlreiche Schnittstellen, durch ständiges Ringen um Qualität sowie durch Interessenvielfalt und Kooperation vieler Unternehmen und Personen gekennzeichnet. Die Risiken bezüglich Kosten, Terminen, Technik, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind erheblich. Neben die eigentliche Planung und Ausführung der verschiedenen Baugewerke in Beton- und Stahlbauweise mit deren Maschinen- und Anlagenequipments sowie elektronischen Verkabelungen gehört auch eine der Baustelle angepasste Infrastruktur. So standen weit vor dem eigentlichen Beginn der Baumaßnahmen im Februar 1999 die vorbereitenden Maßnahmen. Parallel in diesem Zusammenhang wurde eine Baustellenordnung erarbeitet, die de facto das Grundgesetz der Baustelle darstellt. In der Baustellenordnung werden die wichtigsten sicherheitstechnischen und organisatorisch-technischen Regeln auf der Baustelle zusammengestellt. Außerdem erhält sie neben vielen allgemein gültigen Regeln auch zahlreiche projekt- und baustellenspezifische Informationen und Festlegungen. Diese wurde vor Baubeginn in dem vom Gesetzgeber geforderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan integriert. Die von den Bau-Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Regelwerke flossen ebenfalls baustellenbezogen in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ein. Der so komplettierte Ordner „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“, im Weiteren kurz „SiGe-Plan“ genannt, wird jedem Auftragnehmer vor Aufnahme der Arbeiten erläutert und zur Verfügung gestellt. Im § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung wird vorgegeben, dass für Bauvorhaben die voraussichtlich fünfhundert Personentage überschreiten, eine Vorankündigung an das Staatliche Amt für Arbeitsschutz zu übermitteln ist. Die Vorankündigung für die Drehofenlinie 8 ist am 16. August 1999 verschickt worden. Im August 1999 wurden Dipl.-Ing. Michaela Gendries und Dipl.-Ing. Rolf Nowak zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ausgebildet. Hauptschwerpunkte der Ausbildung und der anschließenden Tätigkeit sind wie folgt definiert: Während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator für folgende Punkte Sorge zu tragen:
Der SiGe-Plan muss bei der Ausführung des Bauvorhabens dem Arbeitsfortschritt und den eingetretenen Änderungen angepasst werden. Im SiGe-Plan-Ordner der Dyckerhoff Zement GmbH sind enthalten:
Die in der Baustellenverordnung in der Anlage 1 beschriebene Vorankündigung mit folgenden Angaben: Name
und Anschrift des Bauherrn, Bezeichnung und Ort der Baustelle, Art des Bauvorhabens, Koordinatoren, voraussichtlicher
Beginn und Ende der Arbeiten und andere, wurde dem SiGe-Plan-Ordner zur Allgemeininformation beigelegt.
Inhaltlich einige Auszüge aus der Baustellenordnung:
Zudem sind unter Punkt 2 „Arbeitssicherheit geregelt:
![]() Produktionsschema der Zementklinkerherstellung auf der neuen Drehofenlinie 8 Beim „Baustellenmanagement“ des Auftragnehmers sind Fachbauleiter bzw. Richtmeister, die Sicherheitsbeauftragten
und die Ersthelfer zu benennen, auch wird der Einsatz von Fahrzeugen, die Nutzung der Lagerplätze, Einrichtung
der Baustelle, Anlieferungen, innerbetrieblicher Transport, Montageanweisungen, Einsatz von Mobilkran und Gabelstaplern
sowie Mitteilungen über Wareneingänge an den Auftraggeber geregelt.
Die Baustellenordnung wurde und wird jedem Auftragnehmer mit der Vergabe des Auftrages zugestellt oder übergeben.
Zusammen mit der Baustellenordnung werden zwei Erklärungen mitgeliefert oder übergeben, die vom Auftragnehmer
zu unterzeichnen und zurückzusenden sind.
Baustellenbrandschutzordnung Im Arbeitsschutzgesetz wird im § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ gefordert, dass Maßnahmen zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigen geregelt sind. So wurde eine Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erarbeitet, die sich wie folgt gliedert: Teil A Teil B Teil C
Fahrordnung In den Unfallverhütungsvorschriften „Bauarbeiten“ BGV C 22 (bisher VBG 37) ist im § 15 a „Baustellenverkehr“ vorgeschrieben, dass Fahrordnungen aufzustellen und Verkehrswege festzulegen sind. Die Fahrordnung gliedert sich in neun Unterpunkte:
Weiterhin sind folgende Anlagen der Fahrordnung beigefügt:
SiGe-Plan bei Dyckerhoff Im Ordner SiGe-Plan ist eine Tabelle enthalten, die den eigentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wiedergibt. Der SiGe-Plan Drehofenlinie 8 weist eine Besonderheit auf: Es gibt nur einen SiGe-Plan für 24 neu zu erstellende Bauwerke. Daher gliedert sich die Tabelle (siehe nächste Seite) in drei Spaltenbereiche.
![]() Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Das gleiche gilt für den Einsatz von Subunternehmen.
Unterweisung In der Baustellenordnung wird eine Erstunterweisung durch den Auftraggeber gefordert. Vor Arbeitsbeginn erhalten alle Mitarbeiter des Auftragnehmers mit Führungsverantwortung einmalig eine Erstunterweisung zur Arbeitssicherheit, zum Verhalten auf der Baustelle und auf dem Werkgelände durch den Auftraggeber erhalten. So werden mit Beginn der Baustelleneinrichtung eines neuen Unternehmens der jeweilige Bau- und Montageleiter zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisung gebeten. Diese einstündige Unterweisung behandelt die Themen: Baustellenordnung, Baustellenbrandschutzordnung, Fahrordnung, Meldebögen, Formulare und erste Hilfe aus dem Ordner „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“. Die Teilnehmer der Unterweisung haben mit ihrer Unterschrift zu quittieren, dass sie an der Unterweisung teilgenommen haben. Somit wurden in einem Jahr nach Übermittlung der Vorankündigung 121 Personen von 28 Firmen in 45 Unterweisungen in den SiGe-Plan eingewiesen. Zuzüglich zur Erstunterweisung wurden weitere Unterweisungen durchgeführt, wie: Einführung in Sanitätsraum, Gleitbauarbeiten, Fertigteilmontage, Braunkohlestaubanlagen, Bauaufzug, Arbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen und anderes.
Begehungen Die Baustelle wird täglich mehrmals vom Koordinator inspiziert. Auffallende Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmängel werden direkt der zuständigen aufsichtsführenden Person gemeldet, um unverzüglich diesen Missstand zu beheben. Darüber hinaus ist die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz eine staatliche Aufgabe. Dies wird durch das duale Arbeitsschutzsystem erreicht, welches durch die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (hier die Berufsgenossenschaft) vertreten wird. In den §§ 21 bis 23 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Aufgaben, Befugnisse der Behörden und die gemeinsame Zusammenarbeit im Arbeitsschutz verankert. So ist es auch im Werk Lengerich favorisiert worden, die Bestimmungen einzuhalten und eng mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Coesfeld zusammen zu arbeiten. In dieser Zusammenarbeit sind die Berufsgenossenschaften der einzelnen Auftragnehmer je nach Einsatz mit einbezogen. Bereits vier Wochen nach dem offiziellen Bauanfang wurde die erste Begehung mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Coesfeld und der Bauberufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen durchgeführt. Die Mängelpunkte wurden protokolliert und den zuständigen Stellen zur Behebung weitergegeben. Die Beseitigung der Mängel obliegt dem Auftragnehmer. Sie haben nach Beseitigung die Information an den Koordinator weiterzugeben ![]() Montage des Drehofens
Unfallstatistik Im ersten Jahr nach Übermittlung der Vorankündigung wurden dem Koordinator fünf Sachschäden gemeldet. Zehn nicht meldepflichtige Unfälle wurden dem Koordinator mitgeteilt sowie vierzehn meldepflichtige Unfälle. In dieser Zeit sind in den Meldebüchern je Auftragnehmer pro Tag zwischen ein und 110 Mitarbeiter gemeldet gewesen. Insgesamt ergibt dieses 38.136 gemeldete Personentage, Besucher blieben dabei unberücksichtigt. Jedes Unternehmen hat neben unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen nicht nur eine differierende Zahl an Beschäftigten und verfahrenen Arbeitsstunden, die das Unfallgeschehen im Betrieb bestimmt. Auch ausgewählte Arbeitsmethoden- und -verfahren und natürlich die im Unternehmen vorherrschende Sicherheitsphilosophie beeinflussen die Unfallhäufigkeit in einem Unternehmen nachhaltig. Die auf der Baustelle statistisch ermittelten Daten sind daher ohne Bezugsgrößen nicht aussagefähig für arbeitssicherheitstechnische Belange. In der Unfallstatistik werden daher Unfälle und Beschäftigtenzahlen in ein Verhältnis zueinander gebracht. Dort ist es üblich, die „1000-Mann-Quote“ (Unfallhäufigkeit) als Vergleichszahl zu berechnen: Unfallhäufigkeit = Anzahl der meldepflichtigen Unfälle x 1000 Vollarbeiter / Beschäftigte Als Anzahl der Beschäftigten gilt dabei die durchschnittliche Zahl der „Vollarbeiter“. Der „Vollarbeiter“ ist dabei eine statistische Rechengröße. Die verschiedenen zeitlichen Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Überstunden) der Versicherten werden zur Ermittlung der Zahl der Vollarbeiter auf Beschäftigungsverhältnisse mit normaler ganztägiger Arbeitszeit (für 1999: 1.560 Stunden, Quelle: Jahresbericht StBG) umgerechnet. Legt man für einen Vollarbeiter besagte 1.560 Arbeitsstunden zugrunde, so ergibt sich bezogen auf einen achtstündigen Arbeitstag ein Arbeitspensum von 195 Arbeitstagen im Jahr. Auf der Baustelle „Drehofenlinie 8“ wurden insgesamt 38.136 Personenarbeitstage geleistet. Somit ergibt sich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 195,6 Vollarbeitern pro Arbeitstag auf der Baustelle. Auf der Baustelle ereigneten sich im Berichtszeitraum insgesamt 14 meldepflichtige Unfälle. Bei den 14 Unfällen steht ein meldepflichtiger Unfall nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baustelle, da hier eine Person betroffen war, die beim Anlieferungsverkehr lediglich im Umfeld der Baustelle tätig wurde. Aufgrund der oben genannten Berech-nungsformel ergibt das eine Unfallhäufigkeitsrate von 66,46. Somit ist die Möglichkeit geschaffen, die Unfallhäufigkeit mit geeigneten Statistiken der Berufsgenossenschaft zu vergleichen. Dabei muss beachtet werden, dass nur Daten miteinander verglichen werden, die ein ähnliches Gefahrenpotenzial beinhalten. Verständlicherweise waren während der Rohbaumaßnahmen in dem Berichtszeitraum der Baustelle „Drehofenlinie 8“ überwiegend Bauunternehmen an dem Projekt tätig. Daher wird zum Vergleich der Unfallhäufigkeit die Unfallstatistik der Bau-BG Rheinland und Westfalen genutzt. Zur Information sind auch die Zahlen der für Dyckerhoff zuständigen StBG dargestellt.
SiGe-Plan hat sich gelohnt Dass sich eine geeignete Sicherheitsorganisation durchaus lohnt, zeigt diese Unfallstatistik. Die auf der Baustelle „Drehofenlinie 8“ erreichte Unfallhäufigkeit liegt wesentlich unter den Vergleichszahlen der Berufsgenossenschaften. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass dieses auf ein konsequentes Benutzen der persönlichen Schutzausrüstung, die durchgeführten Unterweisungen und eine geeignete Sicherheitskoordination zurückzuführen ist. Auch können zwei Unfälle an den Kreissägen nicht unerwähnt bleiben: Unfälle auf Baustellen geschehen immer wieder und sind in letzter Konsequenz auch nicht vollständig zu vermeiden – absolute Sicherheit gibt es nicht. Wenn sich zwei Arbeiter aber an einer Kreissäge die Finger absägen, so hat dies sehr wenig mit Sicherheitsmängeln oder der berühmten „Verknüpfung unglücklicher Umstände“ zu tun. Vielmehr liegt hier ein persönliches Fehlverhalten vor: Aus „Gewohnheit“ wurde der Schiebestock nicht benutzt. Jede falsch ausgeführte Tätigkeit muss durch den direkten Vorgesetzten sofort geahndet werden. Sonst geschehen solche Unfälle immer wieder und kosten die Unternehmen und die Unfallversicherungsträger nicht nur einiges an Geld sondern - wie geschehen - auch die Finger der Arbeiter . Der Ausfall von 62 Arbeitstagen (über drei Monate!) wäre durchaus vermeidbar gewesen.
Zusammenfassung Auf Baustellen arbeiten viele Firmen mit Arbeitnehmern unterschiedlichster Nationalitäten zusammen. Durch die vorhandenen Verständigungsprobleme und die sich ständig ändernden Arbeitsplätze ergibt sich zwangsläufig ein hohes Gefahrenpotenzial und ein erhöhtes Unfallgeschehen. Daher wollte die Dyckerhoff Zement GmbH das Unfallrisiko durch den Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren minimieren. Dabei ist es Aufgabe des Koordinators, die für das Bauvorhaben zutreffenden Arbeitsschutzbestimmungen aufeinander abzustimmen und bei den Auftragnehmern vor der Ausführung der Gewerke auf eine sichere Ausführung hinzuwirken. Dies wird für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erreicht. Für einmalige Arbeiten ist die Abstimmung vor Ort mit den betreffenden Firmen notwendig, die hierbei zu erwartenden Gefahren werden definiert und Maßnahmen zur Minimierung festgelegt. So ist es im ersten Jahr der Baumaßnahme zur „Drehofenlinie 8“ dem Projektmanagement gelungen, die Unfallhäufigkeit gemessen an Vergleichszahlen der Bau-BG 1999 deutlich geringer zu halten. Diese gemeinsam erbrachte Leistung soll auch in das laufende Projektjahr übernommen und ein mindestens ebenso gutes Ergebnis erzielt werden. Das erfordert allerdings von allen für und auf der Baustelle Tätigen ein gemeinsames Handeln – zum Nutzen aller. Dipl.-Ing. Michaela Gendries, Dipl.-Ing. Rolf Nowack, Dyckerhoff Dipl.-Ing. Uwe Pätzold, StBG Tel. 01 71 / 3 36 90 36
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