Unfälle und Berufskrankheiten 2001: Die Zahlen sinken weiterDie vorliegende Zusammenstellung statistischer Zahlen enthält die wichtigsten Ereignisse des Arbeitsunfall-, des Wegeunfall- sowie des Berufskrankheitengeschehens für das Jahr 2001 im Vergleich zu den Vorjahren, beginnend mit 1991. Durch die Einbeziehung der Vorjahre können Trends und Entwicklungen aufgezeigt werden. Darüber hinaus werden Schwerpunkte im Arbeits- und Wegeunfallgeschehen verdeutlicht.Die jährliche Statistik der Unfälle und Berufskrankheiten in Mitgliedsunternehmen wird auf der Basis der von der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (StBG) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) erfassten Zahlen zusammengestellt. Mit Hilfe dieser Statistik können einerseits Schwerpunkte des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens im Berichtsjahr aufzeigt und andererseits durch einen Vergleich mit den Vorjahren Entwicklungstendenzen dargestellt werden. Entsprechend den Bestimmungen des Einigungsvertrages hat die StBG ihre Zuständigkeit seit dem 1. Januar 1991 auf die neuen Bundesländer ausgedehnt. Es bietet sich daher an, diesen Zeitraum - der nunmehr elf Jahre umfasst - in die Betrachtung des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens einzubeziehen. Zahl der Versicherten sinkt weiter Über die Änderung der Mitgliederzahlen sowie der Zahlen der Versicherten, Vollarbeiter und geleisteten Arbeitsstunden von 2000 nach 2001 gibt Abbildung 1 Aufschluss.
Abb. 1: Umfang der Versicherung 1999 bis 2001 Der Umfang der Versicherung bei einer Berufsgenossenschaft ergibt sich durch die Zahl der Versicherungsverhältnisse. Diese Zahl ist eine Größe, die von den Berufsgenossenschaften in den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen nachgewiesen wird; mehrfache Versicherungsverhältnisse zählen einzeln. Demgegenüber wird die Versichertenzahl aus der gemeldeten Zahl der Versicherungsverhältnisse errechnet und um mehrfache Versicherungsverhältnisse bereinigt. Die Addition aller Versicherten ergibt die Zahl der versicherten Personen, die tatsächlich dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Der Versichertenbestand für 2001 setzt sich zusammen aus Arbeitnehmern, die im Rahmen eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses der allgemeinen Versicherungspflicht unterliegen und Personen, die freiwillig versichert sind; insgesamt sind dies 174.065 . Nach einem letztmaligen Anstieg im Jahre 1994 ist auch 2001 ein Rückgang der Versichertenzahlen - diesmal um 6,1 Prozent - zu verzeichnen (Abb. 2). ![]() Abb. 2: Anzahl der Versicherten der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Der Begriff "Vollarbeiter" ist eine statistische Größe mit variablem Richtwert und entspricht den durchschnittlichen, von einer vollbeschäftigten Person in der gewerblichen Wirtschaft geleisteten - nicht der tariflichen - Stundenzahl. Für das Jahr 2001 wurde von allen gewerblichen Berufsgenossenschaften ein einheitlicher Vollarbeiterrichtwert von 1.530 Arbeitsstunden festgesetzt; somit unterliegt dieser Wert einer Veränderung gegenüber dem Vorjahr (1.540/Jahr). Im Berichtsjahr ergibt sich eine Vollarbeiterzahl von 161.209; dies entspricht einer Reduzierung von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Abb. 1). Die Arbeitsunfälle werden zur Arbeitszeit in Beziehung gesetzt, da die Unfallwahrscheinlichkeit zur Arbeitszeit direkt proportional ist. Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle je 1 Millionen Arbeitsstunden ist eine solche Größe. Der Nachteil, der sich durch die veränderten Richtwerte bei den Vollarbeitern ergibt, liegt bei den geleisteten Arbeitsstunden nicht vor, so dass auch frühere Jahre in einen Vergleich einbezogen werden können. Im Berichtsjahr wurden 246.649.770 Arbeitsstunden geleistet. Hier zeigt sich eine Verminderung der Zahlen um 6,9 Prozent (Abb. 1). Unfallrisiken zu Arbeits- und Wegeunfällen Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ergibt sich durch die Unfallzahlen nach § 193 SGB VII. Jeder Unternehmer ist demnach verpflichtet, binnen drei Tagen jeden Unfall anzuzeigen, der in seinem Unternehmen eingetreten ist und bei dem ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Kalendertage - ohne den Unfalltag - arbeitsunfähig wird. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, so sind auch Anzeigen von Verletzten, Durchgangsarztberichte sowie durch Krankenkassen angezeigte Fälle zu zählen. Dies gilt für Arbeitsunfälle ebenso wie für Wegeunfälle. Hat ein Arbeits- oder Wegeunfall so schwere Folgen, dass er zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder Abfindung kommt, so wird er zusätzlich als neue Arbeits- oder Wegeunfallrente ausgewiesen. Eine Entschädigungspflicht trifft ein, wenn der Unfall alleine oder zusammen mit einem früheren Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent führt. Als tödliche Arbeits- und Wegeunfälle sind alle registrierten Fälle mit Tod im Berichtsjahr zu zählen, bei denen der Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Eine Übersicht der anzeigepflichtigen und nicht anzeigepflichtigen sowie der tödlichen Unfälle und der neuen Unfallrenten im Vergleich der letzten Jahre vermittelt Abbildung 3.
|
Abb. 3: Arbeits- und Wegeunfälle (absolut) 1999 bis 2001
Zur Ermittlung des durchschnittlichen Unfallrisikos der Versicherten müssen die absoluten Unfallzahlen zu
geeigneten Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt und somit Unfallhäufigkeiten gebildet werden.
| 1999 | 2000 | 2001 | Veränderung von 2000 nach 2001 in % |
|
| Anzeigepflichtige Arbeitsunfälle |
81,04 |
70,64 |
62,18 |
-11,98 |
| Anzeigepflichtige Wegeunfälle |
5,30 |
4,98 |
4,73 |
-4,97 |
| Tödliche Arbeitsunfälle |
0,13 |
0,10 |
0,09 |
-11,05 |
| Tödliche Wegeunfälle |
0,02 |
0,15 |
0,12 |
-46,43 |
| Neue Arbeitsunfall-Renten |
1,94 |
1,75 |
1,73 |
-1,06 |
| Neue Wegeunfall-Renten |
0,27 |
0,24 |
0,29 |
22,36 |
Abb. 4: Arbeits- und Wegeunfälle pro 1000 Vollarbeiter 1999 bis 2001
In Abbildung 4 sind die anzeigepflichtigen und die tödlichen Unfälle sowie die neuen Unfallrenten bezogen
auf 1000 Vollarbeiter für die letzten Jahre mit den prozentualen Veränderungen dargestellt.
Im Jahre 2001 betrug die absolute Zahl der anzeigepflichtigen Arbeitsunfälle 10.024. Somit ergibt sich eine
deutliche Reduzierung gegenüber dem Vorjahr (- 17,5 Prozent) (vgl. Abb. 3). Eine etwas weniger starke Verminderung
zeigt sich bei den Zahlen bezogen auf 1000 Vollarbeiter (- 12,0 Prozent) (Abb. 4). Den Verlauf der anzeigepflichtigen
Arbeitsunfälle der letzten 10 Jahre bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden verdeutlicht Abbildung 5.

Für 2001 ergibt sich eine Verminderung der tödlichen Arbeitsunfälle von 18 in 2000 auf 15 in 2001.
Eine Analyse dieser Unfälle nach verschiedenen Merkmalen hat keine besonderen Schwerpunkte ergeben. Betroffen
sind - bezogen auf den Arbeitsbereich - Baustellen, Gewinnung und Aufbereitung, Betonwerke und weitere Bereiche
mit Einzelfällen. Allerdings stehen drei tödliche Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Radladern und
vier sind Absturzunfälle.
Im Vergleich zu 2000 ist die absolute Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten gefallen (Abb. 3); bezogen auf 1000 Vollarbeiter
ergibt sich ebenfalls eine Minderung (Abb. 4).

Die Arbeitsunfallrenten pro eine Million Arbeitsstunden der letzten elf Jahre sind in Abb. 6 zu erkennen. Seit
1996 ergeben sich ständig sinkende Zahlen. Bei der Analyse der neuen Arbeitsunfallrenten nach verschiedenen
Merkmalen zeigen sich interessante Ergebnisse, die auf Unfallschwerpunkte hinweisen. Bezogen auf das Merkmal "Arbeitsbereich"
führt die Beton- und Fertigteilindustrie die Rangfolge an (Abb. 7).
| Rang-Nr. | Arbeitsbereich | Anzahl |
| 1 | Betonsteinwerk (z. B. für Platten, Steine, Rohre, Betonwerksteine, auch Schleuderbeton) |
39 |
| 2 | Fertigteilwerk (z. B. für großformatige Fertigteile für den Hoch-, Tief- und Brückenbau, etc.) |
24 |
| 3 | Nichtöffentliche Straßen im Freien, auch Betriebshof |
18 |
| 4 | Zerkleinerung |
13 |
| 5 | Öffentliche Straße (auch Autobahn) |
10 |
| 6 | Konventioneller Bau (Massivbau aus Mauerwerk und/oder Beton) |
9 |
| Summe |
123 |
|
| StBG insgesamt |
279 |
|
Abb. 7: Häufigkeit der Neuen AU-Renten 2001, aufgeschlüsselt nach dem Arbeitsbereich
Als Schwerpunkt des Unfallgeschehens für
den "unfallauslösenden Gegenstand" ergeben sich insbesondere die in Abbildung 8 dargestellten Bereiche.
| Rang-Nr. | Unfallauslösender Gegenstand | Anzahl |
| 1 | Fußböden, Gehwege, Plätze und deren Teile (Rohbaudecken) |
20 |
| 2 | Fluförderzeuge (Stapler) |
12 |
| 3 | Lkw |
11 |
| 4 | Spezialmaschinen und Einichtungen zum Verdichten und/oder Formen von Formsteinen |
10 |
| 4 | Anlegeleitern, Roll-, Steck- und Schiebeleitern |
10 |
| 4 | Band-, Gurt, Riemen- und Seilförderer, Bandaufgeber |
10 |
| 5 | Betonfertigteile |
9 |
| 6 | Eis- und Schneeglätte |
8 |
| 6 | Laufstege, Rampen, Bühnen |
8 |
| Summe |
98 |
|
| StBG insgesamt |
279 |
|
Abb. 8: Häufigkeit der Neuen AU-Renten 2001, aufgeschlüsselt nach dem unfallauslösenden Gegenstand
Werden die Rentenfälle nach der Tätigkeit des Verletzten aufgeschlüsselt, so ergibt sich das in
Abbildung 9 aufgezeigte Ergebnis. 113 Fälle, das sind ca. 40 Prozent, stehen im Zusammenhang mit "Gehen, Laufen, Stolpern".
| Rang-Nr. | Tätigkeit des Verletzten | Anzahl |
| 1 | Gehen, Laufen, Steigen |
113 |
| 2 | Betätigen, Ingangsetzen, Stillsetzen, Einrichten |
52 |
| 3 | Handhaben von / Umgehen mit maschinellen Werkzeugen, Geräten, Hilfsmitteln |
26 |
| 4 | Handhaben von / Umgehen mit Werkzeugen, Geräten oder Hilfsmitteln |
25 |
| 5 | Beaufsichtigen, Überwachen, Kontrollieren, Beobachten |
23 |
| 6 | Heben, Tragen, Halten |
16 |
| 7 | Schieben, Ziehen, Festhalten, Zurückhalten |
13 |
| Summe |
268 |
|
| StBG insgesamt |
279 |
|
Abb. 9: Häufigkeit der Neuen AU-Renten 2001, aufgeschlüsselt nach dem der Tätigkeit des Verletzten
Da Rentenfälle in aller Regel als schwere Unfälle einzustufen sind, ergibt sich
somit ein gravierender Unfallschwerpunkt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Angaben sowohl auf
Verkehrswege als auch Fahrzeuge und Anlagen im weitesten Sinne beziehen. Gleichwohl werden in diesem Bereich von
der StBG zahlreiche Aktionen durchgeführt mit der Zielsetzung, die Unfallzahlen zu mindern.
Eine Aufteilung der Arbeitsunfälle (anzeigepflichtige) und der Arbeitsunfallrenten nach Industriezweigen ist
in den Abbildungen 10 und 11 dargestellt.


Bezüglich der anzeigepflichtigen Arbeitsunfälle zeigen die
Industriezweige "Beton- und Fertigteile" und "Naturstein" die höchsten Unfallquoten; die
in diesem Vergleich geringste Quote weist der Industriezweig "Zement" aus (Abb. 10). Bei den neuen Arbeitsunfallrenten
ergeben die Industriezweige "Transportbeton" und "Beton- und Fertigteile" die größten
Häufigkeiten auf (Abb. 11).
Erfreulich ist die Entwicklung im Bereich der Stetigförderer. Dort ist die Zahl der Renten auch im Jahr 2001
gefallen (Abb. 12).

Somit hält die Verminderung der Zahlen seit 1995 an.
Die Wegeunfälle unterscheiden sich insofern deutlich von den Arbeitsunfällen im Betrieb, als sie sich
auf dem Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz, also außerhalb des Betriebes, ereignen. Sie entziehen sich
somit weitgehend den Arbeitssicherheitsmaßnahmen der Unternehmen und Berufsgenossenschaften. Im Jahr 2001
wurden 736 anzeigepflichtige Wegeunfälle gemeldet (Abb. 3). Dies entspricht einer Reduzierung um 11,0 Prozent
gegenüber 2000. Die meldepflichtigen Fälle je 1000 Vollarbeiter sind im Berichtsjahr gegenüber dem
Vorjahr um 5,0 Prozent gesunken (Abb. 4).
Die Berufskrankheitenliste, in der alle anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt sind, ist von der Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden. In dieser Liste werden nur solche gefährdenden Einwirkungen
aufgenommen, die bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße ausgesetzt sind,
als die übrige Bevölkerung. Eine Erkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die versicherte
Tätigkeit die Ursache für die schädigende Einwirkung und die Einwirkung wiederum ursächlich
für die Erkrankung ist. Im Jahr 2001 ist die Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit um 41 Fälle gesunken.
Diese Reduzierung ist insbesondere auf die Verminderung der Berufskrankheiten BK 2108 (Lendenwirbelsäulenerkrankungen)
(- 37) zurückzuführen (Abb. 13).
| BK-Nr. | Krankheiten (Anlage 1 zur BeKV) |
1999 | 2000 | 2001 | Veränderung von 2000 nach 2001 absolut (Anzeigen) | |||
| Anzeigen | anerkannte BKen |
Anzeigen | anerkannte BKen |
Anzeigen | anerkannte BKen |
|||
| 2102 | Meniskusschäden |
15 |
0 |
23 |
0 |
12 |
0 |
-11 |
| 2103 | Erkrankungen durch Erschütterung (Druckluftwerkzeuge) |
13 |
2 |
13 |
7 |
15 |
5 |
2 |
| 2108 | Lendenwirbelsäule (Heben und Tragen schwerer Lasten oder extreme Rumpfbeugehaltung) |
117 |
0 |
116 |
3 |
79 |
2 |
-37 |
| 2109 | Halswirbelsäule (Tragen schwerer Lasten auf der Schulter) |
13 |
0 |
15 |
0 |
15 |
0 |
0 |
| 2110 | Lendenwirbelsäule (Vertikale Einwirkung) |
42 |
1 |
46 |
3 |
39 |
0 |
-7 |
| 2301 | Lärmschwerhörigkeit |
255 |
160 |
247 |
203 |
238 |
194 |
-9 |
| 4101 | Silikose |
102 |
52 |
79 |
79 |
94 |
43 |
15 |
| 4102 | Silikotuberkulose |
3 |
0 |
3 |
1 |
2 |
2 |
-1 |
| 4103 | Asbestose |
24 |
6 |
15 |
5 |
22 |
8 |
7 |
| 4104 | Asbestose mit Lungenkrebs |
15 |
1 |
14 |
5 |
28 |
1 |
14 |
| 4105 | Mesotheliom (Asbest) |
4 |
1 |
6 |
4 |
5 |
0 |
-1 |
| 5101 | Hauterkrankungen |
30 |
8 |
27 |
21 |
19 |
10 |
-8 |
| Sonstige |
90 |
9 |
81 |
7 |
76 |
3 |
-5 |
|
| Insgesamt |
723 |
240 |
685 |
338 |
644 |
268 |
-41 |
|
Abb. 13: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und anerkannter Berufskrankheiten 1999 bis 2001
| BK-Nr. | Krankheiten (Anlage 1 zur BeKV) |
1999 | 2000 | 2001 | Veränderung von 2000 nach 2001 absolut (Anzeigen) | |||
| Neue BK-Renten |
Todesf. Berufs- erkrankter |
Neue BK-Renten |
Todesf. Berufs- erkrankter |
Neue BK-Renten |
Todesf. Berufs- erkrankter |
|||
| 2102 | Meniskusschäden |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2103 | Erkrankungen durch Erschütterung (Druckluftwerkzeuge) |
3 |
0 |
2 |
0 |
5 |
1 |
3 |
| 2108 | Lendenwirbelsäule (Heben und Tragen schwerer Lasten oder extreme Rumpfbeugehaltung) |
2 |
0 |
2 |
0 |
2 |
0 |
0 |
| 2109 | Halswirbelsäule (Tragen schwerer Lasten auf der Schulter) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2110 | Lendenwirbelsäule (Vertikale Einwirkung) |
1 |
0 |
1 |
0 |
0 |
0 |
-1 |
| 2301 | Lärmschwerhörigkeit |
36 |
0 |
31 |
0 |
23 |
0 |
-8 |
| 4101 | Silikose |
33 |
27 |
50 |
23 |
42 |
24 |
-8 |
| 4102 | Silikotuberkulose |
6 |
3 |
1 |
3 |
3 |
1 |
2 |
| 4103 | Asbestose |
1 |
0 |
2 |
0 |
3 |
1 |
1 |
| 4104 | Asbestose mit Lungenkrebs |
6 |
3 |
4 |
4 |
5 |
3 |
1 |
| 4105 | Mesotheliom (Asbest) |
3 |
0 |
4 |
3 |
4 |
0 |
0 |
| 5101 | Hauterkrankungen |
24 |
0 |
15 |
0 |
13 |
0 |
-2 |
| Sonstige |
3 |
6 |
0 |
1 |
3 |
2 |
3 |
|
| Insgesamt |
119 |
39 |
112 |
34 |
103 |
32 |
-9 |
|
Abb. 14: Neue Berufskrankheits-Renten und Todesfälle Berufserkrankter 1999 bis 2001
Die neuen Berufskrankheitenrenten haben sich im Jahre 2001 gegenüber 2000 um neun Fälle vermindert. Dies
ist insbesondere auf Reduzierungen im Bereich BK 2301 (Lärmschwerhörigkeit) und BK 4101 (Silikose) zurückzuführen.
Insgesamt 238 Anzeigen auf Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit wurden im Berichtsjahr abgegeben (Abb.
15); gegenüber dem Vorjahr ist somit eine weitere Reduzierung zu verzeichnen (neun Fälle).

Dies trifft
auch für die Berufskrankheitenrenten zu, bei denen ebenfalls eine Verminderung gegenüber dem Vorjahr
zu verzeichnen ist (Abb. 16).

Somit hält in beiden Bereichen der seit Jahren vorhandene Trend zu verminderten
Zahlen an.
Die Anzahl der Anzeigen auf Verdacht einer Silikose hat sich 2001 gegenüber dem Vorjahr leider um 15 Fälle
erhöht (Abb. 15); dies ist erstmals wieder eine Steigerung. Bei den neuen Berufskrankheitenrenten ergibt sich
demgegenüber eine Verminderung um acht Fälle (Abb. 16).
Ein nicht unwesentlicher Faktor im Berufskrankheitengeschehen aller Berufsgenossenschaften stellen Hauterkrankungen
dar. Bezüglich der Verdachtsanzeigen ist das Jahresniveau von 2000 mit 19 Fällen deutlich unterschritten
(Abb. 15); die neuen Berufskrankheitenrenten sind ebenfalls um zwei Fälle gesunken (Abb. 16).
Mit dem Berichtsjahr 1993 wurde die BK 2108: Lendenwirbelsäulenerkrankungen (Heben und Tragen schwerer Lasten
oder extreme Rumpfbeugehaltungen), BK 2109: Halswirbelsäulenerkrankungen (Heben und Tragen schwerer Lasten
auf der Schulter) und BK 2110: Lendenwirbelsäulenerkrankungen (vertikale Einwirkungen von Ganzkörperschwingungen)
als Berufskrankheiten eingeführt. In 1993 betrug die Anzahl der Anzeigen auf Lendenwirbelsäulenerkrankungen
noch insgesamt 324 Fälle; in der Zwischenzeit hat sich diese Zahl auf 79 im Jahre 2001 reduziert (Abb. 15).
Dadurch, dass der Gesetzgeber strenge Maßstäbe an die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen
gestellt hat, ist die Zahl der neuen Berufskrankheitenrenten in diesem Bereich sehr gering.
Dipl.-Ing. Jürgen Koch, StBG
