Staatlich anerkannte Lehrgänge für Sprengarbeiten1. Grundlehrgänge für allgemeine Sprengarbeiten Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Sie ist rechtzeitig (mehrere Wochen vorher) zu beantragen. Die Mitwirkung an 50 Sprengungen ist nachzuweisen.
2. Sonderlehrgänge für Großbohrlochsprengungen Mitwirkung an sechs Großbohrlochsprengungen ist nachzuweisen.
3. Wiederholungslehrgänge
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