Können Herzschrittmacherträger in der Werkstatt arbeiten?
Aufgrund eines längeren Telefongespräches mit dem Mitarbeiter erfuhr ich, dass er an Krampfanfällen leide. Ihm sei ein elektrischer Defibrillator eingesetzt worden. Es geht also um die gesundheitliche Eignung zum Fahren/Schweißen bei Herzschrittmacherträgern. Die Diagnose: Herzkammerflimmern Ein Großteil der Todesfälle beim Herzinfarkt erfolgt aufgrund von Herzkammerflimmern. Durch die moderne intensivmedizinische Betreuung der Patienten gelingt es uns heute immer häufiger, sie über diese akute Lebensgefahr hinweg zu bringen. Einerseits erreichen die Patienten durch Erste Hilfe direkt nach dem Herzinfarkt - Wiederbelebung einschließlich "Defibrillation" (Elektroschockbehandlung des Herzens) - das Krankenhaus lebend. Auf der Wachstation wird der Patient monitorüberwacht, so dass ein Arzt sofort eingreifen kann. Verfolgt man das weitere Leben dieser Menschen, so stellt man fest, dass in den nächsten zwei Jahren relativ viele an einem akuten Herztod sterben. Ursache dafür sind Reinfarkte (Zweitinfarkte), deren Ursache eine Verengung der Herzkrankgefäße ist. Beim erneuten Infarkt tritt verständlicherweise erneut die Gefahr des Kammerflimmerns auf. Vermehrt wird deshalb versucht, durch Umgehung der verengten Herzkranzgefäße (Bypass-Operation am offenen Thorax) oder Aufweiten der verengten Stellen (Angioplastie) die akute Reinfarktgefährdung zu verhindern. Letzteres wird durch Einsetzen eines Stents erreicht, eines Drahtgefäßes, das das erneute Zusammenklappen der Herzkranzgefäße verhindert. Falls diese Technik nicht möglich ist, werden zur Vermeidung des akuten Herztodes Defibrillatoren (Elektroschockgeräte) am Herzen operativ eingepflanzt. Diese Technik wird inzwischen vermehrt angewendet. Sind diese Mitarbeiter aber dann noch für die Arbeit in der Steine und Erden-Industrie geeignet? Die Hilfsmittel: Schrittmacher und Defibrillator Herzschrittmacher kann man "technisch" und "arbeitsmedizinisch" betrachten. Wesentlich ist, dass es sich beim Herzschrittmacher um einen Sollwertgeber handelt, der beim Abfall der Herzfrequenz unter eine bestimmte Marke (normalerweise 50 Schläge pro Minute) den Schrittmacher aktiviert, das heißt, das Herz über ein eingepflanztes Kabel direkt zum Schlagen anregt. Je nachdem, welche Technik angewendet wird, erfolgt der Einsatz des Herzschrittmachers nur nach Abfall unter diese gewisse Grenze oder permanent (andauernd). Bei permanenter Funktion des Schrittmachers muss über technische Möglichkeiten die Steuerbarkeit des Systems gegeben sein. Das heißt, der Schrittmacher erkennt, ob der Patient sich körperlich belastet (Fahrradfahren, körperliches Training in der Fitnesshalle), und setzt dann die Herzfrequenz hoch, so dass das Herz bei vermehrter Belastung schneller schlägt. Dies ist eine technische Frage, die heute gelöst worden ist. Beim implantierten Defibrillator kommt zusätzlich zur Herzschrittmacherfunktion ein aufladbarer Kondensator, der beim Überschreiten einer kritischen Frequenz (normalerweise 180 Schläge pro Minute = Herzkammerflimmern) durch einen Stromschlag das Herz akut zum Stillstand bringt. Danach setzt die Schrittmacherfunktion ein und bringt das Herz wieder zum Schlagen. Das Ziel eines eingepflanzten Defibrillators besteht also darin, eventuelles Kammerflimmern zu durchbrechen und damit den Patienten aus einer lebensbedrohlichen Situation zu befreien. Das Risiko: elektromagnetische Felder Es stellt sich für mich als Arbeitsmediziner in diesem Fall die Frage, ob die Funktion des Schrittmachers/Defibrillators am Arbeitsplatz gestört werden kann - dies wäre für den Patienten fatal! Das könnte durch elektromagnetische Wellen geschehen, die entweder an der Sonde oder im Verlauf des Kabels Störungen hervorrufen und damit die Funktion des Schrittmachers und/oder des Defibrillators zeitweilig oder dauernd außer Kraft setzen. Dies bedeutet für die Patienten ein sehr hohes Risiko, da beim Auftreten von Herzstillstand beziehungsweise Kammerflimmern die lebensrettende Funktion des Gerätes nicht mehr gewährleistet ist. Verständlicherweise hatte der Arbeitgeber, der mich anrief, davor Angst. Gleichzeitig wollte er sicher gehen, dass seine Haftpflichtversicherung bei Unfällen bei diesem Mitarbeiter noch einspringen könne. Die Recherche ergab folgendes Bild:
Ein weiterer Risikofaktor ist das Tragen eines mobilen Telefons. Die BAUA in Berlin erklärt beispielsweise,
dass ein Handy im Abstand von bis zu 20 cm vom Steuerteil beim "Hochfahren" (Nummer suchen, Suchen des
nächsten Senders) den Defibrillator stören kann. Es wird deshalb empfohlen, bei Defibrillatoren, deren
Batterien sich vor der Brusthälfte befinden, das Handy im Gürtelbereich zu tragen, bei Batterien in der
Bauchgegend das Handy am linken Oberarm.
Trotzdem arbeitsunfähig Doch leider gab es in diesem speziellen Fall für den Mitarbeiter trotzdem kein Happy-End. Eine Rückfrage beim behandelnden Neurologen hatte offen gelegt, dass der Patient zusätzlich an einer Epilepsie (einem Anfallsleiden) leidet und deshalb medikamentös behandelt wird. Der Neurologe teilte mit, dass zwei dokumentierte epileptische Anfälle (generalisierter Krampf des Patient mit Bewusstlosigkeit) aufgetreten seien, was klinisch zur Diagnose Epilepsie verpflichte. Auch die Tatsache, dass der Patient nach einem Jahr Anfallsfreiheit seinen eigenen Pkw fahren kann, ändere daran nichts: "Es ist sein eigenes Risiko, wenn er mit dem eigenen Pkw fährt. Falls er beruflich Fahrzeuge fahren soll, ist nach jetziger Gesetzeslage bei Anfallskrankheiten ein erhöhtes Risiko anzunehmen. Für das Führen eines Lkw oder anderer Fahrzeuge ist er damit nicht geeignet." Ich habe dem Patienten dies Ergebnis persönlich mitgeteilt. Verständlicherweise war er sehr betroffen, da er einen Berufswechsel durchführen muss. Sein Arbeitgeber meinte enttäuscht: "Es ist ein Jammer, dass ich meinen besten Mann verlieren muss, aber ich würde mich auch in einem ähnlichen Fall wieder genauso verhalten". Darauf meine Antwort: "Ich auch". Dr. med. Veit Stoßberg, StBG
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