Sicherheitsmängel in automatisierten Anlagen der Beton- und Betonfertigteilindustrie
Das Unfallgeschehen in Automatisierungsbereichen von Beton- und Betonfertigteilwerken war Auslöser einer im
Jahr 2000 im Land Brandenburg gemeinsam von der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft und den Ämtern für Arbeitsschutz
und Sicherheitstechnik durchgeführten Schwerpunktaktion. Die Aktion wurde in 39 Unternehmen mit dem Ziel durchgeführt,
einen Überblick über die Arbeitsschutzorganisation sowie die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitstechnik
in Betonwerken mit automatisierten Produktionsbereichen zu erhalten.Die Analyse der Arbeitsunfälle in der Beton- und Betonfertigteilindustrie zeigt, dass sich in dieser Branche relativ häufig Unfälle im Zusammenhang mit automatisierten Anlagen ereignen. In diesen Betrieben sind beispielsweise im Bereich der StBG-Geschäftsstelle Berlin (Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt) im Jahre 1999 insgesamt 575 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit teilweise schweren Körperschäden und insgesamt 679.000 DM Kosten aufgetreten. Davon sind direkt in automatisierten Fertigungslinien 31 Arbeitsunfälle mit einem Anteil von 251.000 DM Kosten entstanden. Insgesamt wurden bei 5,4 Prozent der aufgetretenen Unfälle alle schweren Körperschäden und 37 Prozent der anfallenden Unfallkosten verursacht. Dies zeigt, dass es sich in automatisierten Anlagenbereichen in der Regel um schwere Arbeitsunfälle handelt. Die Ursachen für solche Arbeitsunfälle und die Ergebnisse durchgeführter Revisionen an verketteten und automatisierten Maschinensystemen zeigen nachfolgende typische Sachverhalte:
Sowohl aus der Sicht der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (StBG) als auch der Ämter für Arbeitsschutz
und Sicherheitstechnik im Land Brandenburg (AAS) wurde Handlungsbedarf gesehen, die Firmen gezielt in Form einer
Schwerpunktaufgabe auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ziel der Schwerpunktaufgabe war es, die tatsächliche
Funktionstüchtigkeit von Sicherheitseinrichtungen festzustellen und darüber hinaus die Kenntnisse des
Personals sowie die Vollständigkeit und Aussagekraft relevanter betrieblicher Unterlagen zu prüfen. Konzept der vorgesehenen Überprüfung Um zu realen Ergebnissen zu kommen, wurde die Überprüfung der Sicherheitssysteme als Funktionstest während des regulären Betriebsablaufes durchgeführt. Damit waren Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes vorauszusehen, die vorausschauend geplant werden mussten. Das wurde von den Betrieben prinzipiell auch akzeptiert. Ein weiteres wesentliches Ziel der Aktion war es, den Anlagenfahrern die Funktionsweisen und den Sinn und Zweck von Sicherheitseinrichtungen „hautnah“ vorzuführen. Das gemeinsame Auftreten der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft und der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wurde von fast allen Unternehmen begrüßt, da ein eventuell höherer Zeitaufwand für einzelne Besichtigungen auf diesem Wege minimiert werden konnte und gleichzeitig jeweils die kompetenten Ansprechpartner für einen Tag für die Beratung zur Verfügung standen. Es wurden 39 Mitgliedsunternehmen der StBG mit 43 automatisierten Anlagen überprüft. Hierunter waren 25 Betonstein-, elf Filigrandecken- und sieben Rohr- beziehungsweise Schachtringwerke. Für die Überprüfung wurden eigens erstellte Checklisten verwendet. Ausgewählte Ergebnisse der Überprüfung Aufgrund der Checklistenstruktur sind zwei Schwerpunkte überprüft worden: Teil A - Allgemein: Maßnahmen der Organisation und Dokumentation im Produktionsbereich sowie allgemein technisch-organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Teil B – Sicherheitstechnik: Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustand der Anlage im Normal-, Störungs-, Reparatur- und Wartungsbetrieb gewährleisten. Die Tabellen geben eine Übersicht über die geprüften Bereiche in den einzelnen Branchen. In fast allen Unternehmen werden nachweisbar Unterweisungen durchgeführt. Die Dokumentation des Anlagenherstellers einschließlich der Betriebsanleitung liegt im Regelfall vor. In allen drei Branchen wurden aber in einzelnen Unternehmen Veränderungen an den Anlagen durchgeführt. Diese Veränderungen wurden häufig nicht in den Unterlagen dokumentiert. Wenn die Betriebsanleitung am Arbeitsplatz vorlag, entsprach sie dem Original ohne eingetragene technische Veränderungen. In 40 bis 50 Prozent der Unternehmen wird wenig Einfluss auf einheitliche Verfahrensweisen bei Produktion, Wartung und Reparatur durch den Einsatz von Betriebsanweisungen genommen. In der Regel wird gut ausgebildetes Stammpersonal als Ursache angegeben, so dass man glaubt, auf Anweisungen verzichten zu können. In 88 Prozent der Unternehmen wurden spezielle Prüfungen von elektrischen Anlagen als durchgeführt angegeben, aber nur in 31 Prozent waren die Ergebnisse schriftlich nachweisbar. Die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes geforderte Gefährdungsanalyse wurde nur von der Hälfte der Unternehmen durchgeführt. Die vorhandenen Gefährdungsanalysen waren wiederum nur zur Hälfte aktuell. In den Unternehmen sind selektiv nutzbare (technologische) Anlagenbereiche mit zugeordneten Hauptschaltern abgesichert. Eine entsprechende Beschriftung zur eindeutigen Zuordnung fehlt in vielen Fällen, so dass irrtümlich Bereiche unter Spannung stehen könnten, da Verwechslungen beim Abschalten möglich sind. In vielen Unternehmen wurden Verriegelungen manipuliert oder ganz außer Betrieb genommen. Die Absperrung durch Schutzgitter und Zäune wurde in allen Branchen häufig manipuliert. In allen Unternehmen waren Mängel in der Verkleidung der Einzugsstellen an Bandförderanlagen zu verzeichnen (Betonstein 24 Prozent, Filigran 16 Prozent, Rohrfertigung 20 Prozent). Im Bereich der Kübelaufzugsbahnen gab es relativ wenig Mängel. Vor allem in der Betonsteinbranche waren die Schutzumzäunungen der Produktionsanlagen fehlerhaft. Die Zaunfelder waren zwar eingehängt, aber häufig einzelne Felder nicht fest verschraubt, so dass hier „ungesicherte Zugänge“ entstanden. ![]() Schaltschrank mit unbeschrifteten Hauptschaltern und Bedienelementen Besonderheiten bei der Betonsteinfertigung Der Beschäftigte am Arbeitsplatz des Sortierers (hinter der Senkleiter) ist erheblich gefährdet, trotzdem waren in 33 Prozent aller besichtigten Anlagen Quetsch- und Scherstellen nicht gesichert. Notwendige Funktionshilfen (Lastaufnahmeeinrichtungen) zum Erleichtern der körperlichen Schwerarbeit – wie beim Herausnehmen qualitätsgeminderter und Hineinheben von qualitätsgerechten Steinen – sind zwar bekannt, aber waren nur in 36 Prozent der überprüften Anlagen vorhanden. ![]() Körperliche Schwerstarbeit beim Aussortieren von Betonsteinen Organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz
Wertung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Überprüfung ergeben ein differenziertes Bild: Betrieben mit sehr wenigen Beanstandungen stehen solche Betriebe gegenüber, in denen sicherheitsrelevante Mängel in erheblicher Anzahl und Tragweite festgestellt wurden. Die Mängel manifestieren sich vor allem in Unzulänglichkeiten bei der Organisation der Arbeitssicherheit sowie in der Funktionsuntüchtigkeit eingesetzter Sicherheitseinrichtungen. ![]() Nichtverschraubte Zaunfelder dienen oft als Zugang im automatischen Fertigungsbereich Zu den beiden Komplexen
trägt entsprechend den gültigen Rechtsvorschriften der Unternehmer die Verantwortung. Um die bestehenden
Unzulänglichkeiten nachhaltig positiv zu verändern, ist durch den Unternehmer eine exakte Zuordnung der
Pflichten und ein entsprechender Nachweis über deren Realisierung vorzunehmen. ![]() Manipulierte Mischerklappenverriegelung sowie ungesicherter Eingriff in den Betonmischer Maßnahmen Aus den Ergebnissen der Überprüfung der automatisierten Anlagen in der Betonfertigteilindustrie in Brandenburg ergeben sich die nachfolgenden konkreten Maßnahmen:
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