Neue Hörhilfen erleichtern Eingliederung Schwerhöriger
Deutschland ist „Diaspora“ in der Versorgung von Kleinkindern mit angeborenen Hörproblemen. Meistens hapert es schon bei der Erkennung der Schwerhörigkeit von Säuglingen, erst viel zu spät werden diese Behinderten mit Hörgeräten ausgestattet, so dass sie in der Regel auch Schwierigkeiten beim Erlernen der Sprache haben. Erst in jüngster Zeit ist ein Fortschritt erkennbar, bedingt durch die Weiterentwicklung der Techniken zur Schallverstärkung. Man ist jetzt sogar in schweren Fällen in der Lage, unter Umgehung des Außen- und/oder Mittelohres mit Hilfe eines Implantates ein nahezu perfektes Sprachverständnis zu erreichen. Durch rechnergestützte frequenzabhängige Verstärkung des Resthörvermögens wird dem seit Geburt oder durch eine erworbene Schwerhörigkeit Behinderten ein nahezu komplettes Hören im gesamten Frequenzumfang des menschlichen Ohres geboten. Bahnbrechende Erfolge bei der Versorgung Lärmschwerbehinderter wurden dadurch möglich. ![]() Das Implantat überbrückt Außen- und Mittelohr Das gelingt in den letzten Jahren immer besser. Es kann deshalb vorkommen – und wird immer häufiger vorkommen – dass sich schwerhörige oder taube Menschen zur Einstellung in einem Mitgliedsbetrieb der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft bewerben und sich für die Firma die Frage stellt: Kann dieser Mann, diese Frau bei uns bei uns überhaupt arbeiten? Was muss ich tun, damit ich diese Person beschäftigen kann? Aus der Sicht der Arbeitsmedizin empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Beim hörgerätetragenden Erwachsenen lässt sich vom Bewerber sicher erfahren, ob die Schwerhörigkeit schon in frühester Jugend vorhanden war oder nicht. Beim Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden kann der Arbeitgeber ebenfalls erfahren, ob die Schwerhörigkeit schon seit frühester Jugend bestand, ob sie sich nach Hörgeräteversorgung gebessert hat und wie der schulische Weg vor und nach Versorgung mit einem Hörgerät war. Bei der Vorstellung ist zu berücksichtigen, dass Schwerhörige gegenüber Normalhörenden auf den ersten Eindruck hin häufig weniger intelligent wirken. Entweder können sie die Sprache nicht richtig verstehen, weil sie zum Beispiel ein ungenügendes Hörgerät benutzen und deshalb auf Fragen im Bewerbungsgespräch nicht richtig antworten können. Oder der Schwerhörige konnte die Sprache gar nicht richtig lernen, weil die Versorgung mit einem Hörgerät zu spät erfolgte, beziehungsweise aufgrund technischer oder sozialer Schwierigkeiten (Weg zum Hörgeräteakustiker zu weit, mangelndes Verständnis der Eltern) erfolglos blieb. Gehörschutz mit modernen Hilfsmitteln Durch eine Untersuchung bei einem ermächtigten Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss dann festgestellt werden, ob bei Tätigkeiten des Schwerhörigen in lärmbelasteten Bereichen eine erhöhte Gefährdung seines Resthörvermögens besteht. Hierzu ist der HNO-Arzt auf Folgendes hinzuweisen: Bei Versorgung mit modernem Gehörschutz ist es möglich, mit Hilfe technischer Mittel sicherzustellen, dass eine Lärmbelastung des (Rest-)Gehörs mit Schallstärken über 82 dB sicher vermieden wird. Außerdem ist es mit Hilfe von Mikrofonen möglich, sich auch bei starkem Lärm sicher zu verständigen. Der HNO-Arzt hat folgende Faktoren zu prüfen:
Erst nach Versorgung des Schwerhörigen mit einem für ihn optimal abgestimmten Hörgerät kann
festgestellt werden, welches Hörvermögen tatsächlich erreichbar ist. Diese Eingewöhnungsphase
erfordert auch sehr viel Geduld vom Patienten. Mögliche Reaktionen sind: Er hört plötzlich Dinge,
die er vorher nicht gehört hat, und erschrickt deshalb. Infolge einer Überverstärkung empfindet
er den Schall beim Tragen eines Hörgerät als schmerzhaft. Durch Rückkopplungen kann auch ein lautes
Pfeifen im Ohr hörbar werden. Erst nach einiger Zeit werden die positiven Seiten der Gehörverbesserungen
deutlich erfahrbar. So schaffte beispielsweise ein vorher lernschwaches Mädchen, deren angeborene Schwerhörigkeit
erst im zwölften Lebensjahr festgestellt worden war, einen qualifizierten Hauptschulabschluss und fing eine
Lehre an. ![]() Integrierte Helmbefestigung gewährleistet dem Träger fast unbegrenzte Kommunikations- möglichkeiten und schützt gleichzeitig vor schädlichem Lärm Individuelle Einrichtung des Arbeitsplatzes Dass das kein Einzelfall ist, beweist das folgende positive Beispiel: Ein hochgradig schwerhöriger junger Mann machte, nachdem er mit einem Hörgerät versorgt worden war, eine Ausbildung als Gießereimechaniker, die er als Kammerbester abschloss. Danach begann er ein Maschinenbaustudium an der Fachhochschule. Dies war möglich, weil in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenfürsorgestelle für ihn entsprechende Rahmenbedingungen eingerichtet werden konnten:
![]() Zuverlässige Kommunikation in lärmbelasteter Umgebung Betriebsärzte als Sachverständige
In den Betrieben und auch bei niedergelassenen HNO-Ärzten besteht eine verständliche Furcht davor, das
Restgehör schwerhöriger Menschen durch Arbeiten im Lärmbereich noch weiter zu gefährden und
damit aus einem Schwersthörbehinderten einen Tauben zu machen. Deshalb ist es eine besondere Aufgabe für
Betriebsärzte, im Rahmen der Eingliederung von Behinderten auch an der Einstellung von Hörbehinderten
mitzuwirken. Die Betriebsärzte der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft werden in diesem Sinne als sachverständige
Gutachter von Gehörvorsorgeuntersuchungen tätig, die von der Hauptverwaltung der Berufsgenossenschaft
beauftragt werden. Unter Ausnutzung der sozialen Kompentenz als Arbeitsmediziner geben sie vor Ort direkte Hilfestellung,
Dabei ergeben sich im Betrieb häufig neue Gesichtspunkte. Es gelingt des öfteren, eine „Nichteignung
für Tätigkeit im Lärmbereich“ umzuwandeln in eine Eignung unter bestimmten Auflagen, z. B. technische
Maßnahmen zum Lärmschutz oder das Tragen von verstärktem Gehörschutz.Bei schnellem Verlust des Hörvermögens im Lärmbereich und der drohenden Schwerhörigkeit bisher gesunder Menschen gelingt dies allerdings manchmal nicht. Das bedeutet dann die Feststellung von Nichteignung für die Tätigkeit im Lärmbereich und damit ein Verbot der (Weiter-)Beschäftigung dieses Mitarbeiters beziehungsweise Bewerbers im Lärmbereich. Hinter den Bemühungen steht jedoch immer, „normalhörende“ Menschen vor dem Schicksal der Lärmschwerhörigkeit zu bewahren, Schwerhörige mit den richtigen Hörhilfen zu versorgen sowie Schwerhörigen die Möglichkeit zur Arbeit zu geben und damit ein sinnvolles Leben zu ermöglichen. Dr. med. Veit Stoßberg, StBG
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