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BG/BIA-Empfehlungen für Herstellung und Transport von Asphalt
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Eine Arbeitsgruppe des „Gesprächskreises Bitumen“ hat unter Federführung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Empfehlungen erarbeitet hinsichtlich der Arbeitsgestaltung und der zu treffenden Schutzmaßnahmen für
die Bereiche Herstellung und Transport von Asphalt. Es handelt sich hierbei um typische Branchenregelungen, mit
deren Hilfe die Einzelschritte vereinfacht werden, die im Rahmen der Gefährdungsermittlung und -beurteilung
beim Umgang mit Gefahrstoffen durchzuführen sind.
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Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt dem Arbeitgeber in den §§ 16 und 18 – 20 des 5. Abschnitts
„Allgemeine Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe“ eine Reihe von Pflichten auf, die bereits vor dem beabsichtigten
Umgang und anschließend während des Umgangs mit Gefahrstoffen zu erfüllen sind. Mit Absenkung des
Grenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung im Jahre 2000 von 15
mg/m3 auf 10 mg/m3 gewinnt das Problem der Überwachung der Grenzwerteinhaltung erneute Aktualität.
Insbesondere bereitet den Betrieben die Umsetzung der „Überwachungspflicht“ (§18 GefStoffV) oft erhebliche
Schwierigkeiten. Die Anwendung dieser BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen eröffnet
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, der Überwachungspflicht unter Verzicht auf Messungen
nachzukommen.
Die Ermittlungspflicht (§ 16, zum Beispiel der Einsatz von Stoffen und/oder Verfahren mit geringerem Gesundheitsrisiko),
die Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (§ 19) und die Verpflichtung zum Erstellen einer Betriebsanweisung
und zu regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten (§ 20) bleiben bei Anwendung der Empfehlungen
allerdings bestehen. Messungen können so lange entfallen, wie keine weiteren Erkenntnisse vorliegen, die Nachmessungen
erforderlich machen.
Empfehlungen für Herstellung und Transport von Asphalt
Die BG/BIA-Empfehlungen enthalten Aussagen zu folgenden Punkten:
Allgemeines
In diesem Abschnitt wird der Zweck der Empfehlungen erläutert, nämlich den Betrieben praxisgerechte Hinweise
zur Erfüllung der Überwachungspflicht gemäß § 18 Gefahrstoffverordnung zu geben, um unnötige
Messungen zu vermeiden.
Anwendungsbereich
Die Empfehlungen befassen sich mit der Herstellung von bitumenhaltigem Walz- und Gussasphalt gemäß DIN
55946 Teil 1 in stationären, in der Regel eingehausten Mischanlagen, sowie dem Transport mit dem Lastkraftwagen
zur Einbaustelle.
Wenn Teer oder Pech im Bindemittel gemäß DIN 55946 Teil 2 enthalten ist, gelten diese Empfehlungen
nicht! Das ist insbesondere zu beachten bei der Wiederaufbereitung oder Verwertung von Ausbauasphalt in Mischwerken.
Arbeitsverfahren
Dieser Abschnitt der Empfehlungen beschreibt das Herstellungsverfahren für Mischgut. Aus einem Mineralstoffgemisch
und Bitumen als Bindemittel sowie den Zusatzstoffen (Fasern, Farbpigmente) wird in einer Mischmaschine Walz-, Guss-
oder Gussasphaltestrich hergestellt. Zu den Arbeitsverfahren zählen neben der Herstellung auch der Transport
des Asphalts zur Baustelle.
Bei der Herstellung kann es dann zu einer wesentlichen Exposition gegenüber Dämpfen und Aerosolen aus
Bitumen kommen, wenn sich Beschäftigte während der Produktion in der umschlossenen Mischanlage zwecks
- Durchführung von Kontrollgängen,
- Beseitigung plötzlich auftretender Betriebsstörungen,
- manueller Zugabe von Zusatzstoffen
aufhalten müssen. Routinemäßige Instandhaltungsarbeiten und größere Reparaturen werden
außerhalb der Mischzeiten durchgeführt.
Beim Transport von Walzasphalt kann der Lkw-Fahrer immer dann Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen ausgesetzt
sein, wenn er sich außerhalb des geschlossenen Führerhauses aufhält. Dies kann während des
Beladevorgangs im Asphaltmischwerk, beim Abdecken des Mischgutes mit einer Plane vor dem Straßentransport,
beim Entfernen der Plane vor dem Entladen auf der Baustelle und beim Entladevorgang selbst der Fall sein. Die Höhe
der Exposition hängt unter anderem von den Witterungsbedingungen, der Aufenthaltsdauer im Bereich der Emissionen
und der Entfernung zum Ladegut ab.
Die Benutzung von Dieselkraftstoff, Heizöl oder Pflanzenöl als Trennmittel zur Vermeidung des Anhaftens
von Mischgut auf der Ladefläche schließt die Anwendung dieser BG/BIA-Empfehlungen wegen der Querempfindlichkeit
des Messverfahrens für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen aus!
Beim Transport von Gussasphalt ist eine Exposition wiederum dann möglich, wenn der Lkw-Fahrer während
der Beladung des Gussasphalt-Transportfahrzeuges außerhalb des Führerhauses den Beladevorgang überwacht
oder die Klappen des Transportbehälters schließt. Auf der Baustelle füllt der Lkw-Fahrer den Gussasphalt
entweder in den Straßenbaufertiger oder in kleinere Behälter für den manuellen Einbau ab. Die Höhe
der Exposition hängt auch hier wieder von den Witterungsbedingungen, der Entladedauer und den im einzelnen
ausgeführten Tätigkeiten ab.
Gefahrstoffe
In die Beurteilung der Expositionsverhältnisse sind folgende Gefahrstoffe mit den entsprechenden Luftgrenzwerten
(MAK) einzubeziehen:
- Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung mit 10 mg/ m3 - E,
- Alveolengängige Staubfraktion mit 6 mg/ m3- A,
- Quarzstaub bei der Verarbeitung quarzhaltiger mineralischer Komponenten mit 0,15 mg/ m3 - A.
Der Gehalt an Benzo(a)pyren (BaP) marktüblicher Bitumensorten beträgt etwa 1,2 bis 2,7 mg/kg und liegt
damit weit unter dem stoffspezifischen Grenzwert von 50 mg/kg für krebserzeugende Gefahrstoffe nach §
35(3) der Gefahrstoffverordnung. Die Exposition gegenüber BaP kann deshalb vernachlässigt werden.
Bitumen
Summe der Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung |
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10 mg/m3
- E
(Schichtmittelwert)
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| Alveolengängige Staubfraktion |
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6 mg/m3
- A
(Jahresmittelwert)
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| Quarzstaub |
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0,15 mg/m3
- A
(Jahresmittelwert)
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E: Einatembare Fraktion (Gesamtstaub)
A: Alveolengängige Fraktion (Feinstaub) |
Gefahrstoffe und Luftgrenzwerte zur Beurteilung der Exposition

Wegen der Dampf- und Aerosolbelastung sollte der
Aufenthalt innerhalb der Mischanlage pro Schicht nicht
länger als 60 Minuten sein
Gefahrstoffexposition
Grundlage für die Erstellung dieser BG/BIA-Empfehlungen sind Messungen der Dämpfe und Aerosole aus Bitumen
in 29 Asphaltmischwerken im Zeitraum 1997 – 2000 an den Messorten
- Mischerbühne, direkt neben dem Mischer,
- Mischerauslauf, Übergabe in den Aufzugskübel,
- Mineralstoffdosierung über dem Mischer,
- Leitstand.
Weitere Messungen wurden bei Tätigkeiten auf dem Mischwerksgelände (Materialbeschickung mit dem Radlader,
Wartungsarbeiten) sowie Messungen bei der Lkw-Beladung und dem Transport zur Baustelle einschließlich der
entsprechenden Entladevorgänge und eventueller Nebentätigkeiten durchgeführt. Außerdem wurden
Proben zur Ermittlung der Hintergrundbelastung (im Büro, Waschraum, Aufenthaltsraum) ausgewertet.
Bei der Berechnung der auf eine achtstündige Expositionsdauer bezogenen Stoffindizes I (I = Messwert geteilt
durch Grenzwert) wurde der 95-Prozent-Wert der Messdatenkollektive verwendet. Die Messungen führten zu den
in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Ergebnissen.
| Dämpfe und Aerosole aus Bitumen |
| Asphaltherstellung, Mischanlage |
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I = 3,05 |
| Asphaltherstellung, Leitstand |
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I = 0,08 |
| Asphaltherstellung, Radladerfahrer/Außenbereich |
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I = 0,07 |
| Transport von Asphalt |
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I = 0,43 |
| Hintergrundbelastung |
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I = 0,18 |
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| Quarzstaub |
| Asphaltherstellung, Mischanlage |
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I = 2,11 |
| Asphaltherstellung, Radladerfahrer/Außenbereich |
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I = 0,32 |
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| (I = Stoffindex für eine 8-stündige Expositionsdauer) |
Ergebnisse der Messungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen

Messung auf der Mischerbühne, neben dem Mischer

Mineralstoffdosierung über dem Mischer
Die Bewertung der Exposition gegenüber Staub wurde mit dem Grenzwert für Quarzstaub anstelle des Allgemeinen
Staubgrenzwertes für die alveolengängige Fraktion - A vorgenommen, da dies den schärferen Beurteilungsmaßstab
darstellt.
Zur Beurteilung der Expositionsverhältnisse in Asphaltmischwerken wird von einer tatsächlichen arbeitstäglichen
Aufenthaltsdauer bei der Asphaltherstellung bis zu maximal 60 Minuten innerhalb der Mischanlage ausgegangen, so
dass die hierfür ausgewiesenen Stoffindizes mit 1/8 bei den weiteren Betrachtungen berücksichtigt werden.
Erfahrungsgemäß ist diese Zeitannahme für die meisten Anwendungsfälle zutreffend.
Befund
Die Messergebnisse lassen erkennen, dass für die typischen Expositionsprofile von Beschäftigten in Asphaltmischwerken
und beim Asphalttransport
- bei einer angenommenen Aufenthaltsdauer von 60 Minuten pro Schicht innerhalb einer Mischanlage sowie
- beim Transport von Asphalt mit dem Lkw (einschließlich der Be- und Entladevorgänge von bis zu sechs
Transportzyklen)
der Luftgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen sowie die Staubgrenzwerte sicher eingehalten
sind.
Mit einem Stoffindex I = 0,18 wurde eine relativ hohe Hintergrundbelastung an Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen
in mutmaßlich unbelasteten Bereichen der Mischwerke ermittelt. Die Gefahrstoffkonzentration muss bei der
Gesamtbewertung der Gefahrstoffexposition eines Beschäftigten zeitanteilig entsprechend der Aufenthaltsdauer
berücksichtigt werden.
Das Beurteilungsergebnis wird unter Heranziehung der errechneten Stoffindizes (Stoffindex I < 1 bedeutet Grenzwerteinhaltung)
beispielhaft für folgende Expositionsprofile deutlich:
- Disponent (Büro, Waage):
- Bei achtstündigem Aufenthalt an diesem Arbeitsplatz I = 0,18;
- bei Aufenthalt von sieben Stunden im Büro / Waage und 60 Minuten
- innerhalb der Mischanlage I = 0,80.
- Mischanlagenfahrer:
- Bei achtstündigem Aufenthalt ausschließlich im Leitstand I = 0,08;
- bei Aufenthalt von sieben Stunden im Leitstand und 60 Minuten innerhalb der Mischanlage I = 0,72.
- Radladerfahrer:
- Bei achtstündigem Aufenthalt ausschließlich im Außenbereich der Mischanlage I = 0,39;
- bei Aufenthalt von sieben Stunden im Außenbereich und 60 Minuten innerhalb der Mischanlage I = 0,99.
Die Ergebnisse der durchgeführten Messungen zeigen, dass je nach Arbeitsplatz zwischen 33 Prozent und 82 Prozent
des aus den einzelnen Stoffindizes beider Gefahrstoffe gemäß TRGS 403 gebildeten Summenwertes durch
die Quarzstaubexposition bedingt ist. Bei ausschließlicher Verarbeitung von als quarzfrei geltenden Zuschlagstoffen
(wie zum Beispiel Kalkstein und Basalt) kann zwar die Exposition gegenüber Quarzstaub vernachlässigt
werden, stattdessen ist der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion - A anzuwenden.
Empfehlungen
Wie der Befund ergeben hat, können bei der Herstellung und beim Transport von Asphalt (einschließlich
Be- und Entladen des Lkw) Kontrollmessungen nach TRGS 402 zur Arbeitsbereichs-überwachung grundsätzlich
entfallen, wenn
- bei der Asphaltherstellung der Aufenthalt in der Mischanlage arbeitsverfahrensbedingt 60 Minuten pro Schicht
nicht überschreitet,
- beim Transport von Gussasphalt der Lkw-Fahrer nicht beim Asphalteinbau beteiligt ist.
Beim Asphalttransport mit dem Lkw sind keine besonderen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Wird allerdings von den zuvor beschriebenen Arbeitsverfahren abgewichen, sind diese BG / BIA-Empfehlungen nicht
mehr anwendbar, so dass eigene Ermittlungen über die Gefahrstoffexposition vorgenommen werden müssen.
Für Tätigkeitsprofile, die entweder in den Zeitanteilen oder in den ausgeführten Tätigkeiten
von den in den Empfehlungen getroffenen Annahmen abweichen, können die zu erwartenden Expositionen aus den
Tabellen der BG / BIA-Empfehlungen im Einzelfall berechnet werden.
Zur Gewährleistung eines optimalen Gesundheitsschutzes sind folgende Schutzmaßnahmen in Betracht zu
ziehen:
- Tragen von Atemschutz (Schutzstufe A-P2) bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer von 60 Minuten pro Schicht
innerhalb der Mischanlage.
Zu berücksichtigen sind Tragezeitbegrenzungen bei Verwendung von Atemschutzgeräten und arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ (neue BGG-Nr.
904).
- Bei Einsatz überwiegend quarzhaltiger Mineralstoffe und bestimmter Zusätze (wie zum Beispiel Fasern
und Farbpigmente) sind besondere Umgangsvorschriften zu beachten:
- das Tragen von Atemschutz,
- zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G
1.1 „Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub, Teil 1: Silikogener Staub“ (neue BGG-Nr. 904).
- Beschränkung des Aufenthalts in der Mischanlage auf den unbedingt notwendigen Umfang. Voraussichtlich
länger als 60 Minuten pro Schicht andauernde Reparaturen sollten erst nach Stillstand der Mischanlage und
nach guter Durchlüftung der zu betretenden Arbeitsbereiche ausgeführt werden.
- Automatisierte Zugabe von Zusatzstoffen von außerhalb der Mischanlage, das heißt: keine Handeingabe
von der Mischerbühne aus. Stand der Technik ist das Einblasen der Zusätze, das Fördern mit Schnecken
aus geschlossenen Silos oder die Zugabe der Zusätze über Förderbänder in den Mischer.
Anwendungshinweise
Wendet ein Betrieb BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen an, muss er jährlich die
Anwendungsvoraussetzungen auf ihre Gültigkeit überprüfen (Einhaltung der zugrundeliegenden Arbeitsverfahren,
Materialien, usw.) und dies schriftlich dokumentieren. Die übrigen Pflichten nach §§ 16,19 und 20
Gefahrstoffverordnung bleiben bestehen. Die Überprüfung kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes erfolgen.
Überprüfung
Der Ersteller der Empfehlungen ist gehalten, in jährlichen Abständen eine Überprüfung und Aktualisierung
vorzunehmen. Diese BG/BIA-Empfehlungen wurden erstmals im Juli 1999 verabschiedet und stehen in der aktuellen Fassung
seit September 2000 zur Verfügung.

Materialbeschickung mit dem Radlader
Ausblick
Werden BG/BIA-Empfehlungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 (1) des Arbeitsschutzgesetzes
für den Umgang mit Gefahrstoffen herangezogen, kann die geforderte schriftliche Dokumentation verwendet werden,
um gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass der Ermittlungspflicht und der Überwachungspflicht
nach § 16 bzw. § 18 der Gefahrstoffverordnung nachgekommen wurde. Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
stellt darüber hinaus ihren Mitgliedsunternehmen auf Anforderung kostenlos eine Sicherheits-Checkliste für
die Gefährdungsbeurteilung von Asphaltmischanlagen zur Verfügung.
Hinweis
Der Text dieser BG/BIA-Empfehlungen kann angefordert werden bei:
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Theodor-Heuss-Straße 160, D-30853 Langenhagen, Tel. 05 11/ 72 57-0, E-Mail:
bg02@aol.com
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, D-22765 Hamburg, Tel. 0 40 / 39
80-0,
Deutscher Asphaltverband e.V., Schieffelingsweg 8, D-53123 Bonn, Tel. 02 28 / 97 9 65-0.
Die vollständigen Empfehlungen wurden veröffentlicht unter der Kennzahl 1029 in der BIA-Arbeitsmappe
„Messung von Gefahrstoffen“ , Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit – BIA – des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, St. Augustin; Vertrieb Erich Schmidt Verlag GmbH &
Co., Viktoriastr. 44a, D-33602 Bielefeld, Tel. 05 21 / 58 3 08-0.
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Dipl.-Ing. Kurt Kolmsee, StBG
Tel. 05 11 / 72 57-703

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