| www.steine-und-erden.net > 1999 > Ausgabe 2/99 > Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe |
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Gemäß § 88 Abs. 4 SGB X wird hiermit bekanntgegeben, daß wir die Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie beauftragt haben, in unserem Namen Anerkennungen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe nach den "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für die Anerkennung als Stelle zur Ausbildung in Erster Hilfe" auszusprechen.
Der Hauptgeschäftsführer
StBG
