Umlage 2001Der Vorstand der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft hat in seiner Sitzung am 4. April diesen Jahres die Umlagerechnung des Jahres 2001 abgenommen und den Beitragsfuß festgesetzt sowie über die Beitragssätze zum Lastenausgleich und zum Insolvenzgeld befunden. Des weiteren wurde die Höhe des Beitragsvorschusses 2002 festgelegt. Die Beratungen ergaben folgende Beschlussfassung:Der Beitragsfuß beträgt 7,50 für 1.000 Entgelt in der Gefahrklasse 1 nach folgender Berechnung:
Der Beitragssatz für den Anteil am Lastenausgleich beträgt 0,8540 für 1.000 Entgelt nach folgender Berechnung:
* Ein Freibetrag bis 110.000 je Unternehmen bleibt außer Ansatz und damit beitragsfrei. Ebenso beitragsfrei
bleiben die Versicherungssummen der freiwillig Versicherten.
** Einen Freibetrag sieht das Gesetz hier nicht vor. Beitragsfrei bleiben lediglich die Versicherungssummen
der freiwillig Versicherten sowie die Entgelte der Versicherten in den Unternehmen, die nach Insolvenzeröffnung
durch einen Insolvenzverwalter weitergeführt wurden. Verteilung der Ausgaben ![]() Verteilung der Ausgaben Entschädigungsleistungen = Medizinische und soziale Rehabilitation, Geldleistungen. Prävention = Persönliche und sächliche Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs Prävention, Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Kosten der Ausbildung von Sicherheitsfachkräften etc. Vermögensaufwendungen = Beitragsnachlässe, Ausgaben für die gemeinsam getragene Last (Lastenausgleich), Mittel für Insolvenzgeld, Zuführungen zu den Betriebsmitteln und zur Rücklage etc. Verwaltungs- und Verfahrenskosten = Persönliche und sächliche Verwaltungskosten, Aufwendungen für die Selbstverwaltung, Kosten der Unfalluntersuchungen und der Feststellung der Entschädigungen, Kosten der Widerspruchstelle etc. Bemerkungen zur Umlage 2001 Allgemeines Die Berufsgenossenschaften bringen die Mittel zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung durch Beiträge auf. Der Bedarf wird nach Ablauf eines Geschäftsjahres in Form der Umlagerechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt. Der sich daraus regelmäßig ergebende Überschuss der Ausgaben ist das Umlagesoll, welches auf die zugehörigen Unternehmer nach Maßgabe des Unternehmensumfanges (anrechnungsfähiges Entgelt) und der Unternehmensgefahr (Veranlagung nach Gefahrklassen) umgelegt wird. Neben dem Bedarf der Berufsgenossenschaft ist von den Unternehmern der Anteil am Lastenausgleich (§§ 176 ff SGB VII) und der Anteil am Insolvenzgeld (§§ 358 ff SGB III) im Wege des Umlageverfahrens aufzubringen. Entwicklung 2001 und Prognose für das Jahr 2002 Im Jahr 2001 hat die Baukrise die Konjunktur der Steine und Erden-Industrie weiterhin belastet, was zu Rückgängen in der Produktion geführt hat, welche voraussichtlich auch im Jahr 2002 fortdauern werden. Es wird aber erwartet, dass diese Rückgänge nicht mehr so hoch wie 2001 ausfallen. Diese auftrags- und ertragsorientierte Branchenentwicklung muss allerdings unabhängig von der Entwicklung des Berufsgenossenschaftsbeitrags betrachtet werden, welche - wie erwähnt (Allgemeines) - von anderen Faktoren bestimmt wird. Umlage zur Berufsgenossenschaft Das Umlagesoll zur Berufsgenossenschaft beläuft sich auf rd. 285,2 Mio. DM (2000: rd. 300,1 Mio. DM). Der Rückgang steht im Zusammenhang mit deutlich gesunkenen Ausgaben im Entschädigungsbereich (rd. -7,5 Mio. DM) sowie einem in Folge der stark gesunkenen beitragspflichtigen Entgelte erstmals vorgenommenen Umlagelastausgleich zur Stützung des Beitragsfußes. Die Stützung erfolgte durch eine Entnahme aus der Stabilitätsreserve in Höhe von rd. 7,6 Mio. DM. Diese Maßnahme senkte den rechnerischen Beitragsfuß von 8,0397220565 auf 7,8212799164. Im Hinblick auf die wenig erfreulichen Konjunkturaussichten und nicht zu erwartende Ausgabensteigerungen hat der Vorstand zusätzlich eine beitragssenkende Verringerung der Liquiditätsreserve um rd. 11,2 Mio. DM vorgenommen und den rechnerischen Beitragsfuß von 7,8212799164 auf 7,50 (Vorjahr: 7,50) festgesetzt. Umlage zum Lastenausgleich (LA) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben übermäßige Belastungen an Renten oder Entschädigungsleistungen untereinander auszugleichen, wenn der Rentenlastsatz oder der Entschädigungslastsatz einer Berufsgenossenschaft deutlich vom Durchschnitt aller Berufsgenossenschaften abweicht (§§ 177 ff SGB VII). Der Rentenlastsatz ist das Verhältnis der Aufwendungen für Renten, Abfindungen und Sterbegeld zu den beitragspflichtigen Entgelten; der Entschädigungslastsatz ist das Verhältnis aller Entschädigungsleistungen zu den beitragspflichtigen Entgelten. Betrachtet man die prozentuale Veränderung der Renten- und Entschädigungslastsätze (RLS/ELS) innerhalb der letzten fünf Jahre, ist zunächst bemerkenswert, dass die Belastungsgrenzen, ab welchen ein Ausgleichsrecht entsteht, fallen (RLS: -7,2 %; ELS: -6,6 %). Das ist ein Indiz für - im Bundesdurchschnitt - rückläufige Entschädigungsleistungen im Verhältnis zu den beitragspflichtigen Entgelten. Leider entspricht die Entwicklung der Steinbruchs-BG nicht dem Bundestrend. Sowohl der Renten- (+7,1 %) als auch der Entschädigungslastsatz (+5,6 %) haben sich seit 1997 erhöht und damit verschlechtert. Trotz dieser Entwicklung ist im Berichtsjahr neben der Bergbau-Berufsgenossenschaft nur die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft ausgleichsberechtigt. Alle anderen Berufsgenossenschaften sind ausgleichspflichtig und haben an die ausgleichsberechtigten Berufsgenossenschaften für das Jahr 2001 insgesamt rd. 829,4 Mio. DM (2000 = rd. 829,4 Mio. DM) zu entrichten. Der Umlageanteil der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft daran sinkt seit Jahren und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 600 TDM auf 6,4 Mio. DM verringert. Der gemäß § 180 SGB VII zu berücksichtigende Freibetrag liegt für 2001 bei 110.000 . Soweit die Entgeltsumme eines Unternehmens diesen Betrag nicht erreicht, wird ein Beitrag für den Lastenausgleich nicht berechnet. Umlage zum Insolvenzgeld (InsG) Seit Einführung des "Gesetzes über Konkursausfallgeld" im Jahr 1974 sind die Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit für Insolvenzgeld der Bundesanstalt durch die deutsche Wirtschaft über die Berufsgenossenschaften als Inkassostellen zu erstatten. Der Forderungsbetrag der Bundesanstalt für Arbeit für Insolvenzgeld-Zahlungen betrug für das Jahr 2001 insgesamt rd. 2,7 Mrd. DM (2000 = rd. 2,0 Mrd. DM) und erreicht damit einen historischen Höchststand. Der Anteil der Steinbruchs-BG daran beläuft sich 2001 auf rd. 19,2 Mio. DM, während im Vorjahr rd. 15,5 Mio. DM angefallen sind. Die Steigerung des auf die StBG entfallenden Anteils am InsG steht in direktem Zusammenhang mit den gestiegenen Insolvenzgeld-Zahlungen der Bundesanstalt und konnte durch das Sinken der beitragspflichtigen Entgelte bei der Steinbruchs-BG nicht aufgefangen werden. Der Beitrag für das Insolvenzgeld wird in gleicher Weise berechnet wie jener im Rahmen des Lastenausgleichsverfahrens, jedoch mit der Einschränkung, dass ein Freibetrag nicht eingeräumt wird. ![]() Inhaltsverzeichnis Ausgabe 2/02 | Zurück zu unserer Homepage |