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Im Zuge der Diskussion des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gelangte auch der "barrierefreie"
Internet-Zugang für Behinderte ins Blickfeld der Allgemeinheit. Die Erkenntnis, dass das Internet gerade auch
für behinderte Menschen eine wertvolle Informationsquelle darstellt, ist jedoch nicht neu: das World
Wide Web Consortium (W3C) - das Gremium, das auch den Standard der Dokumentbeschreibungssprache HTML verabschiedet
- hat sich schon vor einigen Jahren mit diesem Thema befasst. Der Usability-Experte Dr. Jakob Nielsen veröffentlichte
Mitte 1999 ein entsprechendes Prioritäten-Konzept.
Für die Steinbruchs-BG als Rehabilitations-Dienstleister war es schon zum Start ihrer Website "www.stbg.de"
im Jahre 1997 klar, dass das Informationsangebot auch für behinderte Menschen leicht zugänglich gemacht
werden muss. Man erzielte dies mit verschiedenen technischen Mitteln:
- Der Text wird - außer bei Bildunterschriften - in der Standard-Schriftgröße angezeigt. Hat
ein sehbehinderter Benutzer eine höhere Schriftgröße definiert, wird diese "relative Definition"
von benutzerspezifischen Browsereinstellungen "überschrieben".
- Die eingebundenen Grafiken sind so weit wie möglich mit einem deskriptiven Text versehen, der von Braille-Terminals
oder Screenreadern ausgegeben werden kann.
- Der Text läuft in der Regel frei, also nicht in Tabellen mit definierter Spaltenbreite eingepasst.
- Auf "Frames" wird vollständig verzichtet.
- Es kommen keine "Shockwave-Plug-Ins" oder ähnliche Features zum Einsatz, die eine Anwendung
von Screenreadern ausschließen würden.
- Es werden keine Image-Maps eingesetzt, die für sehbehinderte Menschen ebenfalls schwer wahrnehmbar sind.
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