Unfälle und Berufskrankheiten 2000 - Positive Entwicklung hält an
Die jährliche Statistik der Unfälle und Berufskrankheiten in Mitgliedsunternehmen wird auf Basis der von der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (StBG) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) erfassten Zahlen zusammengestellt. Mit Hilfe dieser Statistik können einerseits Schwerpunkte des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens im Berichtsjahr aufgezeigt und andererseits durch einen Vergleich mit den Vorjahren Entwicklungstendenzen dargelegt werden. Entsprechend den Bestimmungen des Einigungsvertrages hat die StBG ihre Zuständigkeit seit dem 1. Januar 1991 auf die neuen Bundesländer ausgedehnt. Es bietet sich daher an, diesen Zeitraum – der nunmehr ein Jahrzehnt beträgt – in die Betrachtung des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens einzubeziehen. Geleistete Arbeitsstunden gesunken Über die Änderungen der Mitgliederzahlen sowie den Zahlen der Versicherten, Vollarbeiter und geleisteten Arbeitsstunden von 1999 nach 2000 gibt Abbildung 1 Aufschluss. Der Umfang der Versicherung bei einer Berufsgenossenschaft ergibt sich durch die Zahl der Versicherungsverhältnisse. Diese Zahl ist eine Größe, die von den Berufsgenossenschaften in den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen nachgewiesen wird; mehrfache Versicherungsverhältnisse zählen einzeln. Demgegenüber wird die Versichertenzahl aus der gemeldeten Zahl der Versicherungsverhältnisse errechnet und um mehrfache Versicherungsverhältnisse bereinigt. Die Addition aller Versicherten ergibt die Zahl versicherter Personen, die tatsächlich dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Der Versichertenbestand für 2000 setzt sich zusammen aus Arbeitnehmern, die im Rahmen eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses der allgemeinen Versicherungspflicht unterliegen, und Personen, die freiwillig versichert sind. Insgesamt sind dies 185.421 (1) Als statistische Größe für die Berechnung von Unfallhäufigkeiten wird bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft nur die Zahl der dem betrieblichen Risiko ausgesetzten Personen berücksichtigt. Sonstige Personen bleiben – im Gegensatz zur Berechnung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften – unberücksichtigt). Nach einem letztmaligen Anstieg im Jahre 1994 ist auch 2000 ein Rückgang der Versichertenzahlen zu verzeichnen (5,4 Prozent) (Abb. 2). Der Begriff „Vollarbeiter" ist eine statistische Größe mit variablem Richtwert und entspricht den durchschnittlichen, von einer vollbeschäftigten Person in der gewerblichen Wirtschaft geleisteten – nicht der tariflichen – Stundenzahl. Für das Jahr 2000 wurde von allen gewerblichen Berufsgenossenschaften ein einheitlicher Vollarbeiterrichtwert von 1.540 Arbeitsstunden festgesetzt; somit unterliegt dieser Wert einer Veränderung gegenüber dem Vorjahr (1.560 / Jahr). Im Berichtsjahr ergibt sich eine Vollarbeiterzahl von 172.073. Dies entspricht einer Reduzierung von 2,92 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Abb. 1). Die Arbeitsunfälle werden zur Arbeitszeit in Beziehung gesetzt, da die Unfallwahrscheinlichkeit zur Arbeitszeit direkt proportional ist. Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle je 1 Million Arbeitsstunden ist eine solche Größe. Der Nachteil, der sich durch die veränderten Richtwerte bei den Vollarbeitern ergibt, liegt bei den geleisteten Arbeitsstunden nicht vor, so dass auch frühere Jahre in einen Vergleich einbezogen werden können. Im Berichtsjahr wurden 264.993.536 Arbeitsstunden geleistet. Hier zeigt sich eine Verminderung der Zahlen (4,17 Prozent) (Abb. 1). Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle vermindert sich Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ergibt sich durch die Unfallanzeigen nach § 193 SGB VII. Jeder Unternehmer ist demnach verpflichtet, binnen drei Tagen jeden Unfall anzuzeigen, der in seinem Unternehmen eingetreten ist und bei dem ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wurde, dass er stirbt oder für mehr als drei Kalendertage – ohne den Unfalltag – arbeitsunfähig wird. Wird diese Voraussetzung erfüllt, so sind auch Anzeigen von Verletzten, Durchgangsarztberichte sowie durch Krankenkassen angezeigte Fälle zu zählen. Dies gilt für Arbeitsunfälle ebenso wie für Wegeunfälle. Hat ein Arbeits- oder Wegeunfall so schwere Folgen, dass er zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder Abfindung kommt oder verläuft er sogar tödlich, so wird er zusätzlich als neue Arbeits- oder Wegeunfallrente ausgewiesen. Eine Entschädigungspflicht tritt ein, wenn der Unfall allein oder zusammen mit einem früheren Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent führt. Als tödliche Arbeits- und Wegeunfälle sind alle registrierten Fälle mit Tod im Berichtsjahr zu zählen, bei denen der Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Eine Übersicht der anzeigepflichtigen und nicht anzeigepflichtigen (2) Unfälle, die weder Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen noch den Tod des Versicherten zur Folge hatten) sowie der tödlichen Unfälle und der neuen Unfallrenten im Vergleich von 1999 und 2000 vermittelt Abbildung 3. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Unfallrisikos der Versicherten müssen die absoluten Unfallzahlen zu geeigneten Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt werden und somit Unfallhäufigkeiten gebildet werden. In Abbildung 4 sind die anzeigepflichtigen und die tödlichen Unfälle sowie die neuen Unfallrenten bezogen auf 1000 Vollarbeiter für die Jahre 1999 und 2000 mit den prozentualen Veränderungen dargestellt. Neue Arbeits- und Wegeunfallrenten auf historischem Tiefstand Im Jahre 2000 betrug die absolute Zahl der anzeigepflichtigen Arbeitsunfälle 12.156. Somit ergibt sich eine deutliche Reduzierung gegenüber dem Vorjahr (15,38 Prozent) (vgl. Abb. 3). Eine weniger starke Verminderung zeigt sich bei den Zahlen bezogen auf 1000 Vollarbeiter (12,83 Prozent) (Abb. 4). Den Verlauf der anzeigepflichtigen Arbeitsunfälle der letzten zehn Jahre bezogen auf 1 Million Arbeitsstunden verdeutlicht Abbildung 5. Für 2000 ergibt sich eine Verminderung der tödlichen Arbeitsunfälle von 23 in 1999 auf 18. Eine Analyse dieser Unfälle nach verschiedenen Merkmalen hat keine besonderen Schwerpunkte ergeben. Betroffen sind – bezogen auf den Arbeitsbereich – Baustellen, Gewinnung und Aufbereitung, Betonwerke und weitere Bereiche mit Einzelfällen. Im Vergleich zu 1999 ist die absolute Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten gefallen (Abb. 3); bezogen auf 1000 Vollarbeiter ergibt sich ebenfalls eine Minderung (Abb. 4). Die Arbeitsunfallrenten pro 1 Million Arbeitsstunden der letzten zehn Jahre sind in Abbildung 6 zu erkennen. Seit 1996 ergeben sich ständig sinkende Zahlen. Bei der Analyse der neuen Arbeitsunfallrenten nach verschiedenen Merkmalen zeigen sich interessante Ergebnisse, die auf Unfallschwerpunkte hinweisen: Bezogen auf das Merkmal „Arbeitsbereich" führt die Beton- und Fertigteilindustrie die Rangfolge an (Abb. 7). Als Schwerpunkt des Unfallgeschehens für den „unfallauslösenden Gegenstand" ergeben sich insbesondere die in Abbildung 8 dargestellten Bereiche. Werden die Rentenfälle nach der Tätigkeit des Verletzten aufgeschlüsselt, so ergibt sich das in Abbildung 9 aufgezeigte Ergebnis. 112 der Fälle, das sind 37,08 Prozent, stehen im Zusammenhang mit „Gehen, Laufen, Stolpern". Da Rentenfälle in aller Regel als schwere Unfälle anzusehen sind, ergibt sich somit ein gravierender Unfallschwerpunkt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Angaben sowohl auf Verkehrswege als auch auf Fahrzeuge und Anlagen im weitesten Sinne beziehen. Gleichwohl werden in diesem Bereich von der StBG zahlreiche Aktionen durchgeführt mit der Zielsetzung, die Unfallzahlen zu mindern. Eine Aufteilung der Arbeitsunfälle (anzeigepflichtige) und der Arbeitsunfallrenten nach Industriezweigen ist in den Abbildungen 10 und 11 dargestellt. Bezüglich der anzeigepflichtigen Arbeitsunfälle zeigen die Industriezweige „Beton- und Fertigteile" und „Naturstein" die höchsten Unfallquoten; die in diesem Vergleich geringste Quote weist der Industriezweig „Erdöl", also die Erdöl- und Erdgasgewinnung, auf (Abb. 10). Bei den neuen Arbeitsunfallrenten ergeben die Industriezweige „Naturstein", „Beton- und Fertigteile" sowie „Kies und Sand" die größte Häufigkeit auf (Abb. 11). Erfreulich ist die Entwicklung auch im Bereich der Stetigförderer. Dort ist die Zahl der Renten – die in der Regel als schwere Unfälle aufzufassen sind – auch im Jahre 2000 gefallen (Abb. 12). Somit hält die Verminderung der Zahlen seit 1995 an. Auf dem Weg zum Arbeitsplatz Die Wegeunfälle unterscheiden sich insofern deutlich von den Arbeitsunfällen im Betrieb als sie sich auf dem Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz, also außerhalb des Betriebes, ereignen. Sie entziehen sich somit weitgehend den Arbeitssicherheitsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften. Im Jahr 2000 wurden 857 anzeigepflichtige Wegeunfälle gemeldet (Abb. 3). Dies entspricht einer Reduzierung von 8,73 Prozent gegenüber 1999. Die meldepflichtigen Fälle je 1000 Vollarbeiter sind im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 5,98 Prozent gesunken (Abb. 4). Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle ist von vier im Vorjahr auf acht Fälle angestiegen; dies entspricht leider einer Verdoppelung. Im Berichtsjahr wurden 302 Wegeunfallrenten ausgewiesen. Dies sind 11,95 Prozent weniger als im Vorjahr. Bezüglich der Wegeunfallrenten bezogen auf 1000 Vollarbeiter ergibt sich eine Minderung von 10,14 Prozent (Abb. 4). Zahl der Berufskrankheiten fällt Die Berufskrankheitenliste, in der alle anerkannten Berufskrankheit aufgeführt sind, ist von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden. In dieser Liste werden nur solche gefährdenden Einwirkungen aufgenommen, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße ausgesetzt sind, als die übrige Bevölkerung. Eine Erkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die versicherte Tätigkeit die Ursache für die schädigende Einwirkung und die Einwirkung wiederum ursächlich für die Erkrankung ist. Im Jahr 2000 ist die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um 41 Fälle gesunken. Diese Reduzierung ist insbesondere auf die Verminderung der Berufskrankheiten BK 4101:Silikosen (- 24) zurückzuführen (Abb. 13). Die neuen Berufskrankheitenrenten haben sich in 2000 gegenüber 1999 um sieben Fälle vermindert. Es zeigt sich aber auch eine deutliche Steigerung bei der BK 4101: Silikose. Insgesamt 247 Anzeigen auf Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit wurden im Berichtsjahr abgegeben (Abb. 15); gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Reduzierung zu verzeichnen (acht Fälle). Dies trifft auch für die Berufskrankheitenrenten zu, bei denen ebenfalls eine Verminderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist (Abb. 16). Somit hält in beiden Bereichen der seit Jahren vorhandene Trend zu verminderten Zahlen an. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Silikose hat sich 2000 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls reduziert (Abb. 15); dies ist ein seit 1995 anhaltender Trend. Bei den neuen Berufskrankheitenrenten ergibt sich leider eine Steigerung von 33 auf 50 Fälle (Abb. 16); somit werden die Zahlenwerte von 1994 (49 Fälle) und 1996 (47 Fälle) noch überschritten. Ein nicht unwesentlicher Faktor im Berufskrankheitengeschehen aller Berufsgenossenschaften stellen Hauterkrankungen dar. Bezüglich der Verdachtsanzeigen ist das Jahresniveau von 1999 (30 Fälle) im Jahr 2000 (27 Fälle) gefallen (Abb. 15); die neuen Berufskrankheitenrenten sind ebenfalls gesunken (von 24 auf 15) (Abb. 16). Mit dem Berichtsjahr 1993 wurden die BK 2108: Lendenwirbelsäulenerkrankungen (Heben und Tragen schwerer Lasten oder extreme Rumpfbeugehaltung), BK 2109 : Halswirbelsäulenerkrankungen (Heben und Tragen schwerer Lasten auf der Schulter) und BK 2110 : Lendenwirbelsäulenerkrankungen (vertikale Einwirkungen von Ganzkörperschwingungen) als Berufskrankheiten eingeführt. In 1993 betrug die Anzahl der Anzeigen für Lendenwirbelsäulenerkrankungen noch insgesamt 324 Fälle; in der Zwischenzeit hat sich diese Zahl auf 116 im Jahre 2000 reduziert (Abb. 15). Dadurch, dass der Gesetzgeber strenge Maßstäbe an die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen gestellt hat, ist die Zahl der neuen Berufskrankheitenrenten in diesem Bereich sehr gering. In 2000 lagen insgesamt zwei Fälle vor (Abb. 14). Dipl.-Ing. Jürgen Koch, StBG Tel. 05 11 / 72 57 - 971
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