Staatlich anerkannte Lehrgänge für Sprengarbeiten1. Grundlehrgänge für allgemeine SprengarbeitenDie Zulassung kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und
die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Sie ist rechtzeitg (mehrere Wochen vorher) zu beantragen. Die Mitwirkung
an 50 Sprengungen ist nachzuweisen.
2. Sonderlehrgänge für GroßbohrlochsprengungenMitwirkung an sechs Großbohrlochsprengungen ist nachzuweisen
3. Wiederholungslehrgänge für Sprengarbeiten
Bitte richten Sie die Anmeldung an die Hauptverwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft ![]() Inhaltsverzeichnis Ausgabe 2/00 | Zurück zu unserer Homepage |