Vibrationsrichtline bringt Verbesserungen für Fahrer von Baumaschinen
Die Leistungsfähigkeit des Fahrers muss über einen langen Arbeitstag erhalten bleiben. Arbeitsgerechte Ergonomie, Wohlfühlklima und hohe Sicherheit leisten deshalb einen erheblichen Beitrag zur optimalen Fahrer-Maschinen-Leistung. Der Maschinenhersteller allein kann aber nicht dafür Sorge tragen, dass im täglichen Betrieb auch tatsächlich immer die niedrigstmögliche Schwingungsbelastung für den Fahrer gewährleistet ist.
Auch der Betreiber ist in der Pflicht: Er muss sicherstellen, dass die Arbeitsweise des Fahrers angemessen ist und die Untergrundbedingungen (Fahrbahn, Ladestelle) möglichst gesundheitsgerecht, das heißt: eben, gestaltet sind. Bei Bau- und Steinbruchmaschinen steht primär die Ganzkörper-Schwingung (Exposition) im Vordergrund, die in allen drei Achsen (X-, Y- und Z-Achse) gemessen wird.
Pflichten des Betreibers
Die Europäische Richtlinie (2002/44/EG) verlangt vom Betreiber die
- Bewertung der Vibrationen, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und die Entscheidung, ob die Expositionsgrenzwerte erreicht werden
- erforderliche Maßnahmen zur Verringerung der Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Vibrationen
- Unterrichtung und Unterweisung von Arbeitnehmern im Hinblick auf Arbeitsweisen zur Verringerung der Exposition bei Vibrationen
- Dokumentation ihrer Risikobewertung und Überwachungsmaßnahmen und
- regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung.
Alle Betreiber sollten sich vergegenwärtigen, dass ein Fahrer beim Betrieb einer Maschine Schwingungen ausgesetzt ist. Zunächst ist eine Risikobewertung durchzuführen, indem die erforderlichen Grundinformationen gesammelt, die Arbeitsgänge beobachtet und Gespräche mit den Mitarbeitern geführt werden.
Ursachen für hohe Schwingungsbelastungen
Die folgenden Faktoren führen im allgemeinen zu überhöhten Schwingungsbelastungen:
- Die eingesetzten Maschinen sind für die auszuführenden Arbeiten nicht geeignet.
- Die Arbeitsweise des Fahrers ist unvernünftig, da er beispielsweise zu schnell fährt oder die Maschine zu aggressiv einsetzt.
- Die Fahrstrecken oder Arbeitsbereiche weisen Schlaglöcher oder Rinnen auf oder sind mit Geröll überzogen.
- Im zweiten Schritt sollte auf Basis von Angaben zu Schwingungen, die z. B. von Arbeitsschutzorganisationen und Herstellern stammen, eine konkrete Prüfung vorgenommen werden.
Mit Hilfe von genauen Messungen können Ganzkörpervibrationen ermittelt und mit den Grenzwerten in der Richtlinie verglichen werden. Sind die tatsächlichen Schwingungsbelastungen zu hoch, müssen die Lenkzeiten der betroffenen Mitarbeiter reduziert bzw. Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.
Maßnahmen zur Verringerung der Schwingungsbelastung
Mit folgenden Maßnahmen kann die Gesundheitsgefährdung durch Vibration verringert werden:
Schulung und Unterweisung der Fahrer
Schulung der Fahrer, wie das Ausmaß der Exposition verringert werden kann:
- richtige Einstellung des Fahrergewichts bei einem Schwingsitz
- korrekte Einstellung von Sitzposition, korrekte Haltung
- richtiger Reifendruck
- Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an das Gelände
- richtige Maschineneinstellungen und feinfühlige Bedienung für das Lenken, Bremsen, Beschleunigen und Schalten
- Herstellung/Pflege und Benutzung von richtig angelegten Fahrwegen und Ladestellen auf möglichst ebenem und befestigtem Untergrund
- Veränderung der Arbeitsabläufe zur Verringerung der Exposition
- Möglichst frühzeitige Meldung von Beschwerden des Fahrers
Verwendung von geeigneten Maschinen
- Größe, Leistung und Fassungsvermögen der Anbaugeräte entsprechen den Einsatzverhältnissen
- Schwingsitz gemäß ISO
- Bedienelemente, die keinen großen Kraftaufwand und kein übermäßiges Strecken, Abstützen oder Verdrehen erfordern
- bequemer Zugang zum Fahrerhaus
Pflege von Maschinen, Fahrwegen und Ladestellen
- Baustellenwege müssen in gutem Zustand gehalten werden
- Schlaglöcher auffüllen, Rinnen einebnen, Geröll beseitigen.
- Maschinenfederungs- und Dämpfungssysteme müssen gewartet werden.
- Bedienelemente, Hydrauliksysteme in einwandfreiem Zustand halten.
Begrenzung von Expositionszeiten / Rotationsprinzip
- Einführung von Arbeitsplänen mit Festlegung von Fahrerwechseln und/oder Pausen, um nach Möglichkeit lange Zeiten der Exposition gegenüber Vibrationen während der Schicht zu vermeiden.
Fazit
Aus der neuen Vibrations-Richtlinie ergeben sich für viele Betriebe erhöhte Anforderungen. Auf der anderen Seite kann man dies auch als gesetzlich verordnete Einsatzoptimierung verstehen mit der Chance, gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Betriebes und die Zufriedenheit der Fahrer zu verbessern. Eine längere Lebensdauer der Geräte mit einer höheren Verfügbarkeit kommt hinzu.
Michael Holzhey, Zeppelin Baumaschinen