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Am 1. Januar 2002 ist bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft für die Berechnung der Beiträge ein neuer
Gefahrtarif in Kraft getreten. Im Hinblick darauf, dass es sich dabei bereits um den vierundzwanzigsten Gefahrtarif
in der Geschichte unserer Berufsgenossenschaft handelt, könnte man vermuten, die Aufstellung eines Gefahrtarifs,
die mindestens alle fünf beziehungsweise sechs Jahre vorzunehmen ist, stelle einen Routineakt dar, der für
die Unternehmen keine nennenswerten Auswirkungen habe. Eine solche Schlussfolgerung wäre indessen verfehlt,
würde sie doch der besonderen Bedeutung, welche den Gefahrklassen für die Höhe des Beitrags zukommt,
in keiner Weise gerecht werden.
Gleichwohl ist die Frage zulässig: „Wozu brauchen wir einen Gefahrtarif?" Die Antwort ist ebenso einfach
wie einsichtig: „Er dient der Beitragsgerechtigkeit und fördert - oft besser als andere Maßnahmen -
die Prävention."
Während in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung als Grundlage für die Beitragsberechnung ausschließlich
die Arbeitsentgelte bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden, wird der Beitrag in der
gesetzlichen Unfallversicherung auch nach Gefahrklassen berechnet. Bei gleichen Ausgangsvoraussetzungen bedeutet
eine doppelt so hohe Gefahrklasse also grundsätzlich auch einen doppelt so hohen Beitrag.
Diese Abstufung nach Gefährdungsrisiken ist ein spezifisches Merkmal der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie trägt in hohem Maße zur Beitragsgerechtigkeit bei, vor allem deshalb, weil sie den Mitgliedsunternehmen
bei erfolgreicher Prävention erheblichen Einfluss auf die Höhe des Beitrags ermöglicht.
Unser neuer Gefahrtarif stellt in zweierlei Hinsicht einen weiteren Schritt auf dem Weg zu noch mehr Beitragsgerechtigkeit
dar. Nicht nur wegen der neuen Gefahrklassen, mit denen der Entwicklung des Unfallgeschehens Rechnung getragen
worden ist - die meisten Gefahrklassen sind gesunken! -, sondern auch die Zuordnung mehrerer Gewerbszweige zu den
Tarifstellen wurde geändert. Hier sind einerseits Gewerbszweige in bisher getrennten Tarifstellen zusammengefasst
worden, zum anderen aber auch Umgruppierungen erfolgt, welche dem Gefahrtarif erst bei genauem Hinsehen eine veränderte
Gestalt geben.
Um es noch einmal zu betonen: Ziel und Zweck dieses neuen Gefahrtarifs war und ist, ein möglichst hohes Maß
an Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, vor allem mit der Ausrichtung, die jeweiligen Gewerbszweige auch unter Beachtung
des Solidargedankens nach Möglichkeit nur mit selbst verursachten Kosten zu belasten. Nähere Einzelheiten
über Inhalt und Auswirkungen des neuen Gefahrtarifs bitte ich dem Beitrag "Der neue
Gefahrtarif" zu entnehmen.
Ihr
Willi Lange
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