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Sanierung einer Steinbruchwand
Durch schonende sprengtechnische Verfahren wird der Schrödlberg wieder sicher
Im Heft 6/2000 der „Industrie der Steine und Erden“ haben wir über die
mangelnden sicherheitstechnischen Gegebenheiten und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen am Schrödlberg
berichtet. Die Wandverhältnisse des stillgelegten Steinbruchbereiches entsprachen nicht den sicherheitstechnischen
Anforderungen, die eine Stilllegung im Sinne der gesetzlichen Bestimmung zugelassen hätten. Nachdem alle beteiligten
Parteien die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen eingesehen hatten, konnten die Forderungen im Sachverständigengutachten
umgesetzt werden. |
Zielsetzung
Nachdem seitens des Gewerbeaufsichtsamtes Nürnberg und der Steinbruchs-BG die gravierenden Gefährdungen
festgestellt wurden, ergaben sich für deren Beseitigung und die dauerhafte Sanierung der vom Landratsamt stillgelegten
Wandbereiche einige Forderungen an das von dem Sprengingenieur Dipl.-Ing. Busch zu erstellende Gutachten:
- Die Fallhöhe von evtl. abstürzenden Gesteinsmassen und einzelnen Steinen muss verkleinert werden,
insbesondere unter dem Gesichtspunkt des weiteren Absturzes auf darunter liegende Sohlen. Auch die Grundsohle,
d. h. die tiefste Steinbruchsohle, war wegen des hier auftretenden innerbetrieblichen Verkehrs gefährdet.
Weiterhin ist durch die geringeren Wandhöhen mit mehr Standsicherheit des gesamten Bergbereiches zu rechnen!
Zukünftig erforderliche Wandberäumungen, die aufgrund der schlechten geologischen Verhältnisse auch
nach der Sanierungsmaßnahme notwendig sein werden, müssen durch geeignete maschinelle Einrichtungen
möglich sein. Hierfür wurde in dem Gutachten eine Sohlenbreite von acht Metern angenommen. Es ist aber
damit zu rechnen, dass aufgrund der sehr weichen Beschaffenheit des Gesteins die Oberkanten der Wände sich
schnell abrunden werden. Somit wurden die Sohlenbreiten mit zehn Meter vorgeschlagen.
- Wichtig ist, dass im Hinblick auf die geplante Stilllegung die neu zu erstellenden Steinbruchwände saubere
und möglichst glatte Oberflächen erhalten. Die vor der plötzlich durch das Landratsamt angeordneten
Stilllegung bestehenden Wandhöhen lagen in den Bereichen zwischen 18 und 28 Meter.
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Wände in den Bereichen zwischen acht und maximal zwölf Meter,
je nach den geologischen Verhältnissen, einzurichten sind. Zielsetzung ist es, die oben genannten Forderungen
durch die Reduzierung der Wandhöhen weitgehendst zu erfüllen.
Das Gutachten schlägt darüber hinaus vor, dass zum Herstellen der Sohlen und neuen Wände Sprengverfahren
zum Einsatz kommen, die eine schonende Wirkung auf den Berg gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, dass mit
verringertem Bohrlochabstand und verringerten Bohrlochvorgaben sowie gestreckten Sprengstoffladesäulen gearbeitet
wird. Entscheidend ist, dass für diese sprengtechnische Sanierung durch die Sprengwirkung keine schädigenden
Wirkungen auf den Berg in der Form ausgeübt werden, die erneute Unregelmäßigkeiten, Überhänge
und lose Steine sowie zum Absturz drohende Gesteinsmassen zur Folge hätten. Die hierfür notwendigen Sprengparameter
werden vorgegeben, um allen diesen Forderungen zu entsprechen.
Voraussetzung für die sprengtechnische Sanierung ist eine Komplettvermessung der stillgelegten Steinbruchwände
und der darunter liegenden Grundsohle. Hierbei müssen auf den bestehenden Sohlen die neu einzurichtenden Wandoberkanten
markiert werden (vgl. Abbildung 1).
Erst dann kann gewährleistet werden, dass eine gemäß dem Gutachten zeichnerisch festgelegte Sanierung
genauestes umgesetzt wird. Erwähnenswert ist, dass der Betriebsleiter des Mitgliedsunternehmens eine saubere
und detaillierte Dokumentation aller sprengtechnischen Maßnahmen durchführt, was letztlich aber auch
Forderung des Landratsamtes, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Steinbruchs-BG ist. Die vorgebrachten Befürchtungen
der Bürgerinitiative, dass weitere Gewinnungsarbeiten durch diese Sanierungsmaßnahmen erst möglich
sind, können dadurch entkräftet werden, dass durch den Mehraufwand der notwendigen Bohr- und Sprengarbeiten
wirtschaftliche Vorteile kaum eine Rolle spielen.

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Abb. 1: Markierungen
der Wandoberkanten für
die Sanierung
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Abb. 2: Vorbereitung der
Ladungen für die
Vorspaltsprengung
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Abb. 3: Fertiggestellte
Ladungen für die
Vorspaltsprengung
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Sprengtechnik
Die Zielsetzung hinsichtlich des erwünschten Sanierungserfolgs hat der Sprengtechnik einige Aufgaben gestellt.
Durch den Sachverständigen wurden in seinem Gutachten folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
In der ersten Phase der Sanierungsarbeiten müssen die äußerst unregelmäßigen, klüftigen
und teilweise überhängenden Wände eine Begradigung erhalten. Die folgenden Arbeiten sollen somit
erleichtert werden und weitere „normale“ Sprengungen ermöglichen. Neben der Forderung, niedrige Wände
zur Stabilisierung des Berges zu erreichen, ist es aber auch unabdingbar, dass die Wandbereiche glatte Wandflächen
erhalten.
Das Gutachten schreibt schonendes Sprengen in Form von Vorspalt- und Nachspaltsprengungen vor (Parameter siehe Tabelle).
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
Durch Vorspaltsprengungen wird entlang der geplanten Böschungslinie ein Spalt gebildet, der verhindern soll,
dass Energie der Gewinnungssprengungen in das stehenbleibende Gebirge eintritt und Risse und Spalten bildet.
Nach den herkömmlichen Sprengungen werden Nachspaltsprengungen bis auf eine Restvorgabe, hier rund ein Meter,
durchgeführt und die Restvorgabe durch Bohrlöcher mit einer geringen Sprengstoffmenge abgespalten.
Beide Verfahren erbringen umso bessere Ergebnisse, je mehr Bohrlöcher auf einer Zündzeitstufe gezündet
werden. Aufgrund des relativ weichen Gesteins wurde das Nachspaltverfahren gewählt, was sich bewährt
hat. Die Nachspaltsprengungen erfolgen mit stark reduzierten Sprengstoffmengen pro Bohrloch und den nur geringen
Bohrlochvorgaben und Abständen. Die Vorbereitung sowie die fertiggestellten Ladungen zeigen die Abbildungen
2 und 3. Aufgrund der Unregelmäßigkeiten, die die Geologie am Schrödlberg aufweist, wird im Gutachten
darauf hingewiesen, dass die benannten Parameter durchaus variabel zu handhaben sind und den bei den Arbeiten vorgefundenen
Gegebenheiten anzupassen sind. So wurden beispielsweise der Bohrlochabstand und die Vorgabe bei den Vorspaltsprengungen
leicht erhöht.
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1. Sprengparameter für die Vorspalt- bzw. Nachspaltsprengungen:
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Wandhöhe: ca. 8,00 m
Bohrlochtiefe: ca. 8,50 m
Bohrlochabstand: ca. 0,70 m
Spaltfläche/Bohrloch: ca. 5,60 m2
Sprengstoff/Bohrloch: ca. 1,112 kg
12-g-Sprengschnur: ca. 1 m
100-g-Sprengschnur: ca. 7,50 m
gel. Sprengstoff 30 mm: ca. 0,400 kg
Anzahl Bohrlöcher: ca. 10 St. (zunächst)
Zündung: Moment
max. Sprengstoff/Zünderzeitstufe: 11 kg
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2. Allgemeine Sprengparameter:
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Angenommene Wandhöhe: ca. 8,00 m
Bohrlochtiefe: ca. 8,50 m
Bohrlochvorgabe: ca. 2,75 m
Bohrlochabstand: ca. 2,75 m
Masse/Bohrloch: ca. 60 m3
Bohrlochanlage: 1 Reihe
Sprengstoff/Bohrloch: 17,50 kg
gel. Sprengstoff: 5,00 kg (Fußladung)
pulverförmiger Sprengstoff: 12,50 kg
Zündung: U-Moment- und U-Kurzzeitzünder 25 ms, 1-20
1 Bl/Zünderzeitstufe
max. Sprengstoff/
Zünderzeitstufe: 17,50 kg
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3. Sprengparameter der letzten 2-3 Bohrlochreihen:
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angenommene Wandhöhe: ca. 8,00 m
Bohrlochtiefe: ca. 8,50 m
Bohrlochvorgabe: ca. 2,00 m
Bohrlochabstand: ca. 2,00 m
Masse/Bohrloch: ca. 32 m3
Bohrlochanlage: 1 Reihe
Sprengstoff/Bohrloch: 10,00 kg
gel. Sprengstoff: 2,50 kg (Fußladung)
pulverförmiger Sprengstoff: 7,50 kg
Zündung: U-Moment und U-Kurzzeitzünder 25 ms, 1-20
1 Bl/Zünderzeitstufe
max. Sprengstoff/
Zünderzeitstufe: 10,00 kg
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Sprengerfolg
Bereits nach den ersten Sprengungen wurde der Erfolg der genauestens vorgebenen Verfahrensweise ersichtlich. Die
Vorspaltarbeiten und die damit verbundene geringe Energie, die in den Berg eingebracht wurde, haben ansehnliche
Resultate erbracht. Die unregelmäßigen Wandflächen wurden bereinigt und Gesteinsbrocken sauber
vom Berg getrennt (vgl. Abbildung 4). Die gesamte Fläche, die hierbei entstand, bot hervorragende Voraussetzungen
für die weitere Vorgehensweise zur endgültigen Sanierung (vgl. Abbildung 5). Es ist festzustellen, dass
der Sprengerfolg genauso eintrat, wie das Gutachten es vorschlug und seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden
gefordert wurde.

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Abb. 4: Scharfkantiges Trennen vom Schrödlberg
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Abb. 5: Sanierte Wandfläche/ Teilbereich
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Schlussbemerkungen
Die gesamte Sanierungsmaßnahme wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2001 abgeschlossen sein, so dass dann
– sollten keine weiteren Gewinnungsarbeiten genehmigt werden – auch in diesem Bereich Rekultivierungsarbeiten mit
nur geringen Gefährdungen möglich sind. Selbst wenn eine Fortführung der Gewinnung entschieden werden
sollte, müssen zumindest die geringen Wandhöhen beibehalten werden, um auch für den weiteren Betrieb
dieser Steinbruchanlage das sichere Arbeiten in Zukunft zu gewährleisten.
Dipl.-Ing. Busch, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Dipl.-Ing. Kretschmer, StBG, Sektion I, Tel. 09 11/9 29 85-14, Fax /9 29 85-46
Dipl.-Ing. (FH) Michels, Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

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