Gebrauchsdauer von Schutzhelmen aus duroplastischem Material Schutzhelme aus Kunststoff unterliegen einer alterungsbedingten Minderung ihrer Schutzfunktion durch Witterungseinflüsse, UV-Bestrahlung und mechanische Beschädigungen. Dieser Umstand wurde vom BIA in Zusammenarbeit mit der BAuA in einer Langzeitstudie (Freibewitterung von Industrieschutzhelmen) untersucht. Sie entsprechen dann nicht mehr der Verordnung über das Inverkehrbringen von PSA und den grundlegenden Anforderungen der PSA-Herstellerrichtlinie (89/686/EWG) im Hinblick auf die elementaren Schutzanforderungen hinsichtlich des Stoßdämpfungsvermögens und der Durchdringungsfestigkeit. Der Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen" hat in einem Projekt untersuchen lassen, welche Gebrauchsdauer für Industrieschutzhelme aus faserverstärktem Phenol-Formaldehyd-Harz, also duroplastischem Material, im Allgemeinen empfohlen werden kann. Dazu wurden getragene Schutzhelme aus verschiedenen Einsatzbereichen und mit unterschiedlichen Gebrauchsdauern auf Basis der DIN EN 397 „Industrieschutzhelme" beim BIA geprüft. Die untersuchten Schutzhelme stammten von verschiedenen Herstellern. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse der Langzeitstudie in Verbindung mit dem Projekt des Fachausschusses wird nun vom Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstung" für duroplastische Industrieschutzhelme generell eine maximale Gebrauchsdauer von acht Jahren bei normaler Nutzung empfohlen. Diese Empfehlung wird zukünftig bei einer Überarbeitung der BGR 193 einfließen. ![]() „PULSAFE" Supervisor SHA66M ![]() Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1/01 | Zurück zu unserer Homepage |